Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nachträglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nachträglich?

Anerev86

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Hallo Frau Bader, ich lebe in Österreich, bin dort verheiratet, beschäftigt in Deutschland bei der LH München. Nun habe ich von der bayerischen Elterngeldstelle ein Schreiben bekommen in dem steht ich solle - obwohl meine österreichische Kasse ihnen ihre Zuständigkeit mitgeteilt hat - den Antrag noch einreichen um eventuelle Zuzahlungen zu erhalten. Bei meiner ersten Tochter die nun 4 ist war ich in gleicher beruflichen und wohnlicher Situation, habe aber definitv kein Schreiben erhalten, bzw bin durch meine Recherchen und Telefonauskünfte auch zu dem Ergebnis bekommen, dass ich in Deutschland keinen Anspruch habe. Kann das nachträglich noch überprüft/beantragt werden? Danke, Verena


Dojii

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Bei deinem aktuellen Kind stimmt das. Auch wenn bereits die eine Elterngeldkasse zuständig ist und die Zahlung übernimmt, solltest du auch bei der Elterngeldstelle im anderen Land einen Antrag stellen. Denn wenn die zweite Elterngeldstelle zu dem Ergebnis kommt, dass du bei ihr mehr bekommen würdest (auch wenn sie nur zweitrangig zuständig sind), dann bekommst du zumindest die Differenz von der zweiten Elterngeldstelle ausgezahlt - zusätzlich zum Elterngeld von der ersten Elterngeldstelle. Beispiel: Österreich zahlt die als vorrangiges Land 1000 Euro Elterngeld pro Monat. Deutschland als nachrangiges Land errechnet einen Anspruch von 1200 Euro. Dann bekommst du 1000 aus Österreich und 200 aus Deutschland - wenn alle anderen Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllt sind. Beim deiner älteren Tochter ist es zu spät. Elterngeld in Deutschland kann maximal 3 Monate rückwirkend erbracht werden und die Frist ist hier schon lange abgelaufen.


Anerev86

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Hallo, danke für deine Antwort!


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