Dani8778
Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Elternzeit habe ich als Storemanager in VZ gearbeitet. Ich hatte 2 Filialen meine Hauptfiliale (im Vertrag Hauptfiliale )diese war nicht in meinem Wohnort sondern Auswärts+20 km, für die zweite Filiale bekam ich eine Prämienzahlung( Gehaltsabrechnung) diese Filiale liegt in meinem Wohnort Ich werde in TZ ohne Leitungstelle in meinem Wohnort (zweite Filiale) wiederkehren. Mein AG hat verständlicher Weise die Prämienzahlung(Zweitfiliale) vom alten Bruttogehalt abgezogen. Aber auch vom alten Bruttogehalt für die Hauptfiliale 300€ mit der Begründung, dass ich jetzt keine Filialverantwortung mehr besitze und nicht mehr in die andere Stadt fahre. Ist das so korrekt? Liebe Grüße
Hallo, 1. Ob er die Prämie abziehen kann hängt vom Vertrag ab. Aber der Wohnort ist ja zu Ihrem Vorteil 2. Er muss weiter den durchschnittlichen Lohn zahlen Liebe Grüße NB
cube
Begründung "geringerer Fahrtweg" geht ja nur, wenn Summe x des Gehaltes als Aufwandsentschädigung explizit für den Fahrtweg zur Filiale im Vertrag genannt wurde. Bzgl. der Abgabe Filialleitung - naja, ein Filialleiter verdient halt nunmal mehr als jemand ohne Leitungsfunktion. Du hast ja nicht nur die Arbeitszeit reduziert, sondern auch eine andere Position. Für mich logisch, dass du für eine niedrigere Postion nicht das gleiche Gehalt bekommst wie vorher. Aber: ihr habt doch dazu sicher einen Vertrag gemacht, in dem auch die Vergütung festgehalten wurde?
Felica
Wenn du der Herabstufung zustimmst, dann dürfte der AG dich auch entsprechend geringer entlohnen. Du musst ja der Herabstufung nicht zustimmen. Nur weil TZ heißt das ja nicht das man keine Leitungsfunktion mehr haben kann. Man darf Dich halt nicht schlechter stellen, außer du stimmst dem zu. Kannst oder willst du aber den alten Vertrag nicht mehr erfüllen, werdet ihr euch wo einigen müssen. Manch einer ist ja zufrieden wenn man dann nicht mehr derartig viel Verantwortung hat.
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