Teilzeit in Elternzeit - Vergütung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in Elternzeit - Vergütung

Hallo Frau Bader Ich arbeite zur Zeit Teilzeit in Elternzeit bei einem tarifgebundenen Unternehmen, bin aber außertariflich angestellt. (Umstellung erfolgte kurz vor meiner Schwangerschaft) Ich bekomme 20% meines alten Gehalts, habe nun aber festgestellt, dass ich in meiner alten Tarifklasse mittlerweile ein höheres Gehalt erhalten würde. Nun ist mein Teilzeitvertrag nach der Elternzeit ebenso aufgebaut - anteilig vom bisherigen Gehalt. Nach meinem Verständnis müsste doch aber das 100% Gehalt mindestens dem Tarifgehalt entsprechen. Hierzu werde ich mit meinem Chef noch das Gespräch suchen. Meine Frage nun aber - gilt das gleiche für die Teilzeit in Elternzeit? Kann ich hier rückwirkend eine Gehaltsanpassung Bzw. Wiedereingliederung in den Tarifvertrag fordern? Ich fühle mich hier sehr schlecht behandelt, da ich auf meine tariflichen Vorteile, wie den Ausgleich von Überstunden verzichte und finanziell schlechter gestellt bin... Danke und viele Grüße

von CajunShrimp am 26.02.2020, 11:37



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit - Vergütung

Hallo, ja, Sie müssen anteilig das verdienen, ws SIe ohne TZ verdienen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2020



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit - Vergütung

Du musst so gestellt sein wie wenn du VZ hättest, außer du hast freiwillig was anderes unterschrieben. Mancher verzichtet in seiner EZ ja freiwillig auf einen bestimmten Posten und macht dann etwas komplett anderes.

von Felica am 26.02.2020, 12:29



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit - Vergütung

Danke Felicia, dann Nachtrag: es ist meine alte Stelle, steht sogar im Vertrag, dass ich diese Stelle wieder aufnehme...

von CajunShrimp am 26.02.2020, 13:38



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