TuvaArauken
Guten Tag Frau Bader, ich habe bereits recherchiert und leider keine befriedigende Antwort auf meine Frage gefunden. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Ich bin als Erzieherin mit einem Basisvertrag von knapp 25 Stunden beschäftigt. Dieser wurde regelmäßig, befristet auf das jeweilige Kitajahr aufgestockt. Als die Schwangerschaft festgestellt wurde, erteilte mein Arzt ein Beschäftigungsverbot. Während dieses Beschäftigungsverbots endete die befristete Aufstockung. Mein Arbeitgeber zahlte meinen Lohn trotzdem weiter gemäß dem erhöhten Stundensatz und stockte auch das Mutterschaftsgeld entsprechend dieses Stundensatzes auf. War das Kulanz meines Arbeitgebers oder gesetzlich vorgeschrieben? Aus dieser Zeit blieb entsprechender Urlaubsanspruch bestehen. Nach Ende des Mutterschutzes ging ich in Elternzeit. Nachdem diese nun endete, nehme ich nun erst den bestehenden Resturlaub und kehre dann mit reduzierter (gegenüber dem Basisvertrag) Stundenzahl zurück. Mein Arbeitgeber hat diesen Resturlaub nun gemäß des Basisvertrags vergütet. Ist das so rechtens, wo (zumindest ein Teil) doch aus einer Zeit mit vertraglich erhöhter Stundenzahl stammt? Müsste der Resturlaub nicht ebenfalls mit der damals vergüteten Stundenzahl vergütet werden? Oder zumindest für die Zeit bis die Befristung endete? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße Tuva Arauken
Hallo, 1. Das war Kulanz. 2. Der Urlaub muss genauso vergütet werden, wie er entstanden ist. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Frau Bader ! Ich hatte vom 01.03. an Beschäftigungsverbot. Vom 01.03. - 09.03. ausgestellt von meinem Gynäkologen und ab dem 09.03. bis zur Entbindung bzw. Mutterschutz von meinem Arbeitgeber. Nun ist mein Arbeitgeber allerdings der Ansicht, er bräuchte für die Zeit vom 01.03. - 09.03. keinen Lohn zu bezahlen, da das Beschäftigungsverbot ...
Hallo Frau Bader, ich habe im Juli 2010 aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen(ich bin Flugbegleiterin).Im März 2011 kam mein Sohn zur Welt u ich habe bis März 2012 Elternzeit genommen.Nach einem ziemlich Kampf konnte ich meinen Resturlaub aus 2010(20 Tage) nach meiner Elternzeit Ende März/Anfang April nehmen. Der Urlau ...
Ich bin eine angestellte Zahnärztin und hatte dieses Jahr einen Schlaganfall. Nach Krankenhaus und Reha befinde ich mich derzeit in einem Wiedereingliederungsprogramm, welches am 31.10.2013 endet ( ich beziehe demnach noch Krankengeld). Nun bin ich schwanger und wechsele ab dem 4.11.2013 ins Beschäftigungsverbot. Ich möchte das Hamburger Modell zue ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin im 6. Monat und habe ein individuelles, komplettes Beschäftigungsverbot erhalten. Ich bin im Gesundheitswesen angestellt und erhalte monatlich ein Grundgehalt. Über dieses Grundgehalt hinaus kann ich, im Rahmen einer umsatzabhängigen variablen Vergütung, einen Bonus erarbeiten. Nach der quartalsweisen Abrechnung w ...
Ich bin seit dem 1.5.17 ein einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in einer geschlossenen Akutpsychiatrie eingestellt. Meines Wissens besteht in diesem Bereich ein sofortiges generelles Beschäftigungsverbot. Ab dem 1.1.17 habe ich vom Arbeitsamt Übergangsgeld erhalten. Jetzt bin ich schwanger. Mit welcher weiteren Vergütung kann ich rech ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war bis um 01.10.2017 in der Elternzeit, mit meinem ersten Kind. Ab 06.11.2017 hab ich einen Unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit bei einer Zeitarbeit Firma bekommen. Ich hab bis jetzt Praktisch nur eine Woche gearbeitet. Herausgefunden habe ich offiziell am 06.11.2017 das ich wieder Schwanger b ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit