TuvaArauken
Guten Tag Frau Bader, ich habe bereits recherchiert und leider keine befriedigende Antwort auf meine Frage gefunden. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Ich bin als Erzieherin mit einem Basisvertrag von knapp 25 Stunden beschäftigt. Dieser wurde regelmäßig, befristet auf das jeweilige Kitajahr aufgestockt. Als die Schwangerschaft festgestellt wurde, erteilte mein Arzt ein Beschäftigungsverbot. Während dieses Beschäftigungsverbots endete die befristete Aufstockung. Mein Arbeitgeber zahlte meinen Lohn trotzdem weiter gemäß dem erhöhten Stundensatz und stockte auch das Mutterschaftsgeld entsprechend dieses Stundensatzes auf. War das Kulanz meines Arbeitgebers oder gesetzlich vorgeschrieben? Aus dieser Zeit blieb entsprechender Urlaubsanspruch bestehen. Nach Ende des Mutterschutzes ging ich in Elternzeit. Nachdem diese nun endete, nehme ich nun erst den bestehenden Resturlaub und kehre dann mit reduzierter (gegenüber dem Basisvertrag) Stundenzahl zurück. Mein Arbeitgeber hat diesen Resturlaub nun gemäß des Basisvertrags vergütet. Ist das so rechtens, wo (zumindest ein Teil) doch aus einer Zeit mit vertraglich erhöhter Stundenzahl stammt? Müsste der Resturlaub nicht ebenfalls mit der damals vergüteten Stundenzahl vergütet werden? Oder zumindest für die Zeit bis die Befristung endete? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße Tuva Arauken
Hallo, 1. Das war Kulanz. 2. Der Urlaub muss genauso vergütet werden, wie er entstanden ist. Liebe Grüße NB
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