Szilvia_87
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war bis um 01.10.2017 in der Elternzeit, mit meinem ersten Kind. Ab 06.11.2017 hab ich einen Unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit bei einer Zeitarbeit Firma bekommen. Ich hab bis jetzt Praktisch nur eine Woche gearbeitet. Herausgefunden habe ich offiziell am 06.11.2017 das ich wieder Schwanger bin, aber meinem Frauenarzt hatte noch nicht eine Bescheinigung für Arbeitgeber ausgestellt, er macht des wahrscheinlich nur Heute (10.11.2017). Meine Arbeitsumgebung ist nicht der leichteste für eine Schwangere (ich bin Lagermittarbeiter). Falls ich einem Beschäftigungsverbot bekomme, zum Beispiel ab nächste Woche, mit was für eine monatliche Vergütung soll ich Rechnen während dem Beschäftigungsverbot, bzw. Elternzeit? So wie ich weiß, gekündigt kann ich nicht sein, wegen der Schwangerschaft. Bin ich aber sehr neugierig, mit meinem Finanziellen Einkommen, weil ich nur seit ein paar Tage beschäftigt bin. Vielen Dank im Voraus! Mfg., Szilvia
Hallo, das BV spricht der AG aus. Bei einer Leiharbeitsfirma wird er sih bemühen, Sie umzusetzen. Sollten Sie tatsächlich ein Bv bekommen, erhalten Sie den vereinbarten Lohn weiter Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
BV müsste der AG aussprechen - und das ist fraglich als Leiharbeiter. Denn damit hat der AG eine recht große Palette an Jobs wo er dich einsetzen könnte. Und er muss erst alles mögliche tun um doch was für dich zu finden was mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Selbst leichte Lagermitarbeiten dürften durchaus zumutbar sein. Der Arzt darf das BV nicht aussprechen wegen der Arbeit, denn er kann diese ja nicht einschätzen. Schwangerschaftsbescheinigung ob du die bereits bekommst ist eher fraglich. Hängt halt davon ab wie weit du bist. Solange man im US nichts sieht eher nicht. Solltest du ein BV bekommen, gibt es das was es auch ohne gäbe. Das neue EG wird dann danach berechnet was du in den 12 Monaten vorher verdient hast - die ja bei dir nicht voll ist. je nachdem wie lange du vorher daheim warst - EZ ja nicht wenn du keinen AG hattest - werden evtl noch einige Zeiten von vor dem ersten Kind herangezogen. Gilt aber nur für längstens 14 Monate EG (bei EG Plus) und Mutterschutzzeiten. Wenn das nicht mehr greift weil Kind1 bereits zu alt, wird es auch ein paar Monate mit 0 € bei der EG-Berechnung werden. Sinkt das neue EG dann unter Umständen erheblich. EZ kannst du dann bis zu 3 Jahre nehmen wenn unbefristeter Vertrag.
Mitglied inaktiv
Die Zeitarbeitsfirma hat viele Einsatzmöglichkeiten, darunter wird sich wahrscheinlich etwas finden, was auch einer Schwangeren zumutbar ist. Die Ersatztätigkeit musst du akzeptieren.
Ähnliche Fragen
Hallo, Frau Bader ! Ich hatte vom 01.03. an Beschäftigungsverbot. Vom 01.03. - 09.03. ausgestellt von meinem Gynäkologen und ab dem 09.03. bis zur Entbindung bzw. Mutterschutz von meinem Arbeitgeber. Nun ist mein Arbeitgeber allerdings der Ansicht, er bräuchte für die Zeit vom 01.03. - 09.03. keinen Lohn zu bezahlen, da das Beschäftigungsverbot ...
Hallo Frau Bader, ich habe im Juli 2010 aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen(ich bin Flugbegleiterin).Im März 2011 kam mein Sohn zur Welt u ich habe bis März 2012 Elternzeit genommen.Nach einem ziemlich Kampf konnte ich meinen Resturlaub aus 2010(20 Tage) nach meiner Elternzeit Ende März/Anfang April nehmen. Der Urlau ...
Ich bin eine angestellte Zahnärztin und hatte dieses Jahr einen Schlaganfall. Nach Krankenhaus und Reha befinde ich mich derzeit in einem Wiedereingliederungsprogramm, welches am 31.10.2013 endet ( ich beziehe demnach noch Krankengeld). Nun bin ich schwanger und wechsele ab dem 4.11.2013 ins Beschäftigungsverbot. Ich möchte das Hamburger Modell zue ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin im 6. Monat und habe ein individuelles, komplettes Beschäftigungsverbot erhalten. Ich bin im Gesundheitswesen angestellt und erhalte monatlich ein Grundgehalt. Über dieses Grundgehalt hinaus kann ich, im Rahmen einer umsatzabhängigen variablen Vergütung, einen Bonus erarbeiten. Nach der quartalsweisen Abrechnung w ...
Ich bin seit dem 1.5.17 ein einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in einer geschlossenen Akutpsychiatrie eingestellt. Meines Wissens besteht in diesem Bereich ein sofortiges generelles Beschäftigungsverbot. Ab dem 1.1.17 habe ich vom Arbeitsamt Übergangsgeld erhalten. Jetzt bin ich schwanger. Mit welcher weiteren Vergütung kann ich rech ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bereits recherchiert und leider keine befriedigende Antwort auf meine Frage gefunden. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Ich bin als Erzieherin mit einem Basisvertrag von knapp 25 Stunden beschäftigt. Dieser wurde regelmäßig, befristet auf das jeweilige Kitajahr aufgestockt. Als die Schwangerschaft festge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...