Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war bis um 01.10.2017 in der Elternzeit, mit meinem ersten Kind. Ab 06.11.2017 hab ich einen Unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit bei einer Zeitarbeit Firma bekommen. Ich hab bis jetzt Praktisch nur eine Woche gearbeitet. Herausgefunden habe ich offiziell am 06.11.2017 das ich wieder Schwanger bin, aber meinem Frauenarzt hatte noch nicht eine Bescheinigung für Arbeitgeber ausgestellt, er macht des wahrscheinlich nur Heute (10.11.2017). Meine Arbeitsumgebung ist nicht der leichteste für eine Schwangere (ich bin Lagermittarbeiter). Falls ich einem Beschäftigungsverbot bekomme, zum Beispiel ab nächste Woche, mit was für eine monatliche Vergütung soll ich Rechnen während dem Beschäftigungsverbot, bzw. Elternzeit? So wie ich weiß, gekündigt kann ich nicht sein, wegen der Schwangerschaft. Bin ich aber sehr neugierig, mit meinem Finanziellen Einkommen, weil ich nur seit ein paar Tage beschäftigt bin. Vielen Dank im Voraus!
Mfg., Szilvia
von
Szilvia_87
am 10.11.2017, 09:15
Antwort auf:
Vergütung während dem Beschäftigungsverbot nach 1 Woche Arbeit wie hoch?
Hallo,
das BV spricht der AG aus. Bei einer Leiharbeitsfirma wird er sih bemühen, Sie umzusetzen.
Sollten Sie tatsächlich ein Bv bekommen, erhalten Sie den vereinbarten Lohn weiter
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2017
Antwort auf:
Vergütung während dem Beschäftigungsverbot nach 1 Woche Arbeit wie hoch?
BV müsste der AG aussprechen - und das ist fraglich als Leiharbeiter. Denn damit hat der AG eine recht große Palette an Jobs wo er dich einsetzen könnte. Und er muss erst alles mögliche tun um doch was für dich zu finden was mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Selbst leichte Lagermitarbeiten dürften durchaus zumutbar sein.
Der Arzt darf das BV nicht aussprechen wegen der Arbeit, denn er kann diese ja nicht einschätzen.
Schwangerschaftsbescheinigung ob du die bereits bekommst ist eher fraglich. Hängt halt davon ab wie weit du bist. Solange man im US nichts sieht eher nicht.
Solltest du ein BV bekommen, gibt es das was es auch ohne gäbe. Das neue EG wird dann danach berechnet was du in den 12 Monaten vorher verdient hast - die ja bei dir nicht voll ist. je nachdem wie lange du vorher daheim warst - EZ ja nicht wenn du keinen AG hattest - werden evtl noch einige Zeiten von vor dem ersten Kind herangezogen. Gilt aber nur für längstens 14 Monate EG (bei EG Plus) und Mutterschutzzeiten. Wenn das nicht mehr greift weil Kind1 bereits zu alt, wird es auch ein paar Monate mit 0 € bei der EG-Berechnung werden. Sinkt das neue EG dann unter Umständen erheblich.
EZ kannst du dann bis zu 3 Jahre nehmen wenn unbefristeter Vertrag.
Mitglied inaktiv - 10.11.2017, 09:45
Antwort auf:
Vergütung während dem Beschäftigungsverbot nach 1 Woche Arbeit wie hoch?
Die Zeitarbeitsfirma hat viele Einsatzmöglichkeiten, darunter wird sich wahrscheinlich etwas finden, was auch einer Schwangeren zumutbar ist. Die Ersatztätigkeit musst du akzeptieren.
Mitglied inaktiv - 10.11.2017, 15:13