Enoki
Guten Tag Frau Bader, ich bin im 6. Monat und habe ein individuelles, komplettes Beschäftigungsverbot erhalten. Ich bin im Gesundheitswesen angestellt und erhalte monatlich ein Grundgehalt. Über dieses Grundgehalt hinaus kann ich, im Rahmen einer umsatzabhängigen variablen Vergütung, einen Bonus erarbeiten. Nach der quartalsweisen Abrechnung wird dieser Bonus im darauf folgenden Monat für das jeweils letzte Quartal ausgezahlt. Nach Auskunft unseres zuständigen Steuerberaters würde sich die Entgeldfortzahlung lediglich anhand meines Grundgehalts berechnen. Das darüber hinaus erwirtschaftete Gehalt werde nicht eingerechnet, da es nicht monatlich und damit nicht regelmäßig ausgezahlt werde. Die variable Vergütung sei den 'einmaligen Zahlungen' zuzurechnen. Ist das korrekt? Damit hätte ich deutliche finanzielle Einbußen, da ich für die letzten drei Monate etwa 1500,00 € Netto zusätzlich erwirtschaftet habe. Da Mutterschutz und Beschäftigungsverbot Schwangere vor finanziellen Einbüßen durch den Verdienstausfall schützen sollen, fände ich das völlig widersprüchlich. Können Sie mir helfen Klarheit zu schaffen? Danke im Voraus
Hallo, entscheidend ist der Lohn inklusive umsatzabhängigen Vergütungen in den letzten drei Monaten vor der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das was an umsatzabhängiger Vergütung im Referenzzeitraum (die drei Monate vor Eintreten der Schwangerschaft) erarbeitet wurde (nicht was ausgezahlt wurde), das muss in das Mutterschutzlohn eingerechnet werden.
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