Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vergütung bei Beschäftigungsverbot

Frage: Vergütung bei Beschäftigungsverbot

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Hallo, Frau Bader ! Ich hatte vom 01.03. an Beschäftigungsverbot. Vom 01.03. - 09.03. ausgestellt von meinem Gynäkologen und ab dem 09.03. bis zur Entbindung bzw. Mutterschutz von meinem Arbeitgeber. Nun ist mein Arbeitgeber allerdings der Ansicht, er bräuchte für die Zeit vom 01.03. - 09.03. keinen Lohn zu bezahlen, da das Beschäftigungsverbot ( keine AU !) vom Gynäkologen ausgestellt wurde. Stimmt das ?? Herzlichen Dank Petra


Mitglied inaktiv

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Das stimmt nicht. Der Arbeitgeber muss immer den Lohn zahlen. Auch wenn das BV vom Gyn kommt. Hatte auch 3 Monate eins, der AG musste weiter den vollen Lohn zahlen. LG Arlett


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