MaJuni
Guten Abend,
ich habe von vor der letzten Schwangerschaft noch 16 Tage Resturlaub (Vollzeit) übrig.
Da ich aktuell 50% in der Elternzeit arbeite, habe ich hier auch wieder Urlaub angehäuft.
Nun bin ich wieder schwanger und frage mich ob der jeweilige Urlaub unterschiedlich vergütet werden muss.
Ich möchte den kompletten Urlaub vorm neuen Mutterschutz nehmen.
Ist es richtig, dass dann meine ca. 20 Tage aus Teilzeit auch mit Teilzeit Gehalt vergütet werden und meine 16 Vollzeit Tage (plus die Tage, die während Mutterschutz dazu kommen, da ja Vollzeit Vertrag auflebt) mit Vollzeit Gehalt vergütet werden?
Oder müsste ich die elternzeit früher beenden um erst den vollzeit Urlaub zu nehmen und dann Mutterschutz?
Vielen lieben Dank vorab
Hallo, es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten. Sie können mit Einverständnis des Arbeitgebers entsprechend früher die Elternzeit beenden, gesetzliches diese Möglichkeit jedoch nicht vorgesehen. Sie können den Vollzeiturlaub, ebenfalls mit Zustimmung des Arbeitgebers, auch im Dreisatz umrechnen. Liebe Grüße NB
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