Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was für rechte hat meine Frau nach Elternzeit?

Frage: Was für rechte hat meine Frau nach Elternzeit?

dbodek

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Hallo Frau Bader. Meine Frau ist bis zum 15.06.12 noch in Elternzeit. Ab den 16.06.12 möchte Sie die alte Arbeit wieder aufnehmen (Praxis für Krankengymnastik) mit zwei Teilzeit Angestellten plus eine auf Basis. Der AG hat Ihr mitgeteilt das Wiederaufnahme nicht möglich ist, weil er die Praxis aus wirtschaftlichen Gründen schließt. Genaue Termin Schließung ist nicht bekannt und keiner von AN hat Kündigung erhalten. Nur AG Mündliche Äußerung, das kann jeder Zeit passieren. Meine Frage, was für rechte hat meine Frau jetzt und was sollen wir machen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keine Kündigung, da diese der Schriftform unterliegt. Der Vertrag besteht also noch. Der AG kann aber jeder Zeit kündigen und muss nur die Kü-Frist beachten, die sich nach der Dauer des ARbeitsvertrages richtet (§ 622 BGB) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Deine Frau sollte am 16.06. auf jeden Fall zur Arbeit erscheinen, denn der AG kann erst dann - also am 16.06. eine Kündigung aussprechen. Deine Frau hat einen Anspruch darauf Ihre alte Stelle wieder zu bekommen. Bei der größe des Betriebes wird gegen die Kündigung allerdings nichts zu machen sein. Dennoch muss der AG dann die gesetzlichen oder ggf. vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. D.h. Deiner Frau steht dann auf jeden Fall auch Gehalt zu! Zudem sollte sie sich jetzt schon bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und dort die Situation erklären. Sobald Deine Frau die SCHRIFTLICHE Kündigung bekommen hat, MUSS sie sich dann auch bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden! LG Sabine


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