Sarina78
Guten Tag, ich bin bis Juli 2012 noch in Elternzeit. Hatte dann insgesamt 3 Jahre Elternzeit. Danach habe ich mit Absprache meines Mannes noch für 1 Jahr zur weiteren Betreuung meiner Tochter beurlauben lassen. Wenn ich mich nun von meinem Mann trenne, ab wann müsste ich wieder Vollzeit arbeiten? Da ich Beamtin bin, wäre es möglich sowohl Teil-wie auch Vollzeit zu arbeiten. Die Beurlaubung könnte ich im Trennungsfall rückgängig machen. Jedoch möchte ich wegen meiner Tochter gerne erstmal nur Teilzeit gehen oder noch warten bis sie im Kiga eingewöhnt ist, da für sie Belastung sonst zu groß (Mama ganzen Tag Arbeit, Umzug,Trennung) Kann mein Mann verlangen, dass ich im Anschluß an Elternzeit im Trennungsfall wieder Vollzeit arbeiten muss? Oder wäre Teilzeit ausreichend oder könnte ich sogar das Jahr Beurlaubung lassen? Danke für ihre Hilfe und viele Grüsse
Hallo, eigentlich ab dem 3. geb. Jetzt kommt es auf den Grund an, warum Sie später arbeiten gehen. Wenn die gemeinsame Ehepartner-Planung vorsieht, wegen der Pflege des Kindes noch ein Jahr zu Hause zu bleiben, könnte man so auch gerichtlich argumentieren Liebe Grüsse, NB
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