Wann muss ich über Schwangerschaft dem AG bescheid geben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann muss ich über Schwangerschaft dem AG bescheid geben?

Hallo Frau Bader, Ich arbeite momentan in Vollzeit als Bäckereiverkäuferin. Ich bin in der 22 SSW. Ich habe einen Arbeitsvertrag bis zum 15.06.18. Ich habe den Arbeitgeber aber über meine Schwangerschaft nichts gesagt. Ist das straffbar?. wie lange kann ich noch geheim halten. Ich habe Angst, dass er meinen Vertrag nicht verlängert, wenn er davon erfährt. Was kann ich machen? Ich bedanke mich schon herzlich für Ihre Antwort liebe Grüße Seva

von sevarhon am 04.05.2018, 12:18



Antwort auf: Wann muss ich über Schwangerschaft dem AG bescheid geben?

Hallo, lockere Kleidung tragen und den Mund halten! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2018



Antwort auf: Wann muss ich über Schwangerschaft dem AG bescheid geben?

Hallo. Strafbar ist das nicht. Nur greift das Mutterschutzgesetz in dem Moment wo der AG Bescheid weiß. Sonst nämlich nicht. Grade weil du viel stehst,was man ja runter schrauben muss/soll in der Ss. Also wäre es echt empfehlenswert,deinen AG Bescheid zu geben. Du gehst ja auch in Mutterschutz. Wie stellst du dir das denn dann vor die das funktionieren soll. Lg

von Pupsi29 am 04.05.2018, 12:38



Antwort auf: Wann muss ich über Schwangerschaft dem AG bescheid geben?

dass ich es nicht gut finde. was glaubst du denn dass er deinen vertrag verlängert wenn er es merkt? du hintergehst ihn sozusagen. du hast keinerlei mutterschafsrelevante rechte momentan. ist dein problem wenn da was passieren sollte. wenn dir der vertrag wichtiger ist? naja, musst du wissen. wenn er eine verlängerung nicht mal angedeutet hat? du musst dich drei monate vor ablauf des vertrages eigentlich beim AA melden um leistungen zu erhalten! hättest du längst machen sollen. oder ihn fragen wie es aussieht. das schwebt gerade alles und du stehst, wenns dumm läuft, ohne elternzeit (da ohne arbeitgeber keine elternzeit) und ohne arbeit da! manman!!

von mellomania am 04.05.2018, 13:24



Antwort auf: Wann muss ich über Schwangerschaft dem AG bescheid geben?

Es ist nicht strafbar es nicht zu sagen, aber laut MuSchG soll man es sagen, sobald man es weiß, dass man schwanger ist. Was du machen kannst? Einfach die Arbeit gut machen, zuverlässig sein, möglichst wenig Krankheitsausfälle haben und dann dem Arbeitgeber gut zureden, dass das auch in Zukunft deine Arbeitshaltung sein wird. Wenn er Vertrauen zu dir hat, wird er dich vielleicht verlängern. Ansonsten sehe ich kein Problem, dass du nach der Elternzeit wieder eine Anstellung findest, weil Bäckereiverkäuferinnen ziemlich gesucht sind.

Mitglied inaktiv - 04.05.2018, 13:40



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