Juli-Mami
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne wissen, wann genau die Elternzeit beginnt und endet. Ich habe vor, 3 Jahre in Elternzeit zu gehen. Nehmen wir an, ich bekomme mein Kind am 08.07.13, beginnt die Elternzeit dann am 09.07.13 und endet am 09.07.16 oder beginnt die Elternzeit im Anschluss an den MuSchu also am 03.09.13 - 03.09.16? Und muss ich im schriftlichen Antrag meinem AG mitteilen, dass ich mir vorstellen könnte während der EZ z.B. in Teilzeit zu arbeiten? Ich möchte mich aber noch nicht festlegen. Vielen Dank und LG
Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt und kann längstens bis zum 3. Geb. des Kindes gehen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Nimmt man die vollen drei Jahre Elternzeit ab Geburt, dann beginnt sie am Tag der Geburt und endet am Tag vor der Geburt. Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag. Zwar beginnt die Elternzeit eigentlich erst nach dem Mutterschutz, aber die nachgeburtliche Mutterschutzzeit wird auf die Elternzeit angerechnet, so dass die EZ faktisch schon ab Geburt beginnt. Ja, wenn du in der EZ Teilzeit arbeiten möchtest, solltest du das dem AG bei der Anmeldung der Elternzeit mitteilen. Zulässig ist auch, grundsätzlich einen Teilzeitwunsch zu äußern und sich darauf zu verständigen, die genauen Bedingungen ca 5 Monate vorher auszumachen. (Falls du sie noch nicht kennst, empfehle ich dir die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine
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