saza
Hallo Ich und mein AG haben zwei verschiedene wissen über der EZ Ich habe elternzeit fur zwei jahre genommen. Meine tochter ist am 29.04.2011 geboren. Vor der geburt hat man ja mutterschutz. Der fing bei mir am 20.03.2011 an. Ich hatte aber noch urlaub genommen und hatte am 07.03.11 meinen letzten arbeitstag. mein Ag meint dass die elternzeit nach dem mutterschutz nach der geburt anfängt. Ich glaube dass die elternzeit angerechnet wird auf die mutterschutzzeit . Das heißt die ez endet doch mit den zweiten geburtstag meiner tochter, also am 29.04.2013 ?? Zweite frage: meine tochter hat kita platz ab 15.03.13, die kita sagte dass die eingewöhnung zwei wochen dauern würde, was aber nicht fest steht, weil jedes kind anders ist, daher möchte ich dann ab den 15.04.13 wieder arbeiten? Kann ich das obwohl die EZ nicht zu ende ist? Ich arbeite allerdings nur max 15std die woche.
Hallo, 1. Es kommt auf die Formulierung an. Im Zweifel endet die EZ am 2. geb. Wenn Ihnen das zeitlich nicht passt, können Sie ja ohne Zustimmung des AG verlängern, 2. Verlängern Sie doch! Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Dein erster Arbeitstag ist der 2. Geburtstag Deines Kindes. Es zählt immer ab Geburt. Meiner war der Meinung er endet 3 Jahre nach errechnetem Termin von der Erstbescheinigung, ich weiss nicht warum die Gesetze nicht lesen können !! Arbeiten in der Elternzeit kann er nur betrieblich begründet ablehnen und kommt auf die Firmenstruktur an. Da es sich bei Dir "nur" um zwei Wochen handelt ist die Frage ob sich ein "Streit" darüber lohnt und nicht Unfrieden stiftet.
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