Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Elternzeit neuen Job anfangen

Frage: Während Elternzeit neuen Job anfangen

Tine1218

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Hallo, ich habe noch bis 30.09.2018 Elternzeit. Wenn ich jetzt kündige, komm ich mit der 3-monatigen Kündigungsfrist (31.07., 31.08. und 30.09.) hin. Ab 01.09.2018 fange ich eine neue Teilzeitstelle bei einem neuen Arbeitgeber an. Muss ich jetzt zum 30.09.2018 kündigen und gleichzeitig meine neue Arbeitsstelle vom alten AG genehmigen lassen? Oder reicht die Kündigung? Ist ein Aufhebungsvertrag besser dann zum 31.08.2018? Danke für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eiegntlich müssen Sie es genehmgen lassen. Aber der alte AG wird kein Interesse haben, da der Vertrag ja eh endet Liebe Grüße NB


mellomania

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ja du musst den neuen job vor vertragsabschlus!!! genehmigen lassen da er noch in der laufenden elternzeit beginnt. sollte kein problem sein wenn es kein direkter konkurrent ist.


Nelie1113

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Also ich sehe das etwas anders als meine Vorschreiberin. Du hast nämlich keine drei Monate mehr Zeit zu kündigen bis 30.09., dafür hättest Du Ende Juni kündigen müssen. Die drei Monate gelten auch nur bis exakt Ende der Elternzeit, das heißt dass Deine normale Kündigungsfrist gilt wenn Du zum 31.08. kündigen möchtest. Welche das ist weiss ich jetzt natürlich nicht. Aber sollten es die üblichen vier Wochen zum Monatsende sein, dann kannst Du noch bis Ende Juli/Anfang August zum 31.08. kündigen. Du verlierst dann zwar einen Monat Elternzeit, musst Dir aber auch nichts genehmigen lassen. Und wie gesagt, für die drei Monate zum Elternzeitende ist es eh zu spät. Liebe Grüße Nelie


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