Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Pregnancy2

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Hallo Fr Bader, Ich bin derzeit im 2. Jahr Elternzeit nach der Geburt meines ersten Kindes. Nun bin ich erneut schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin ausgesprochen bekommen. Kann ich meine Elternzeit nun vorzeitig beenden( Arbeitgeber ist einverstanden) und so mein Gehalt wieder bekommen, obwohl ich bereits das Beschäftigungsverbot habe? Wird die Krankenkasse in diesem Fall( überU2-Umwandlung) mein Gehalt zahlen ( müssen)? Grüße von Pregnancy2


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der einzig sinnvolle Grund für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wäre ja, dass Sie Ihr Gehalt wiederbekommen. Das könnte von der Krankenkasse durchaus als Umgehungstatbestand ausgelegt werden. Viele Grüße, NB


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