Elisabethm
Hallo Frau Bader, Zur Zeit bin ich noch in der Ausbildung zur MFA und bin in der 21. SSW. Mein Entbindungstermin ist am 09.06.19, der Mutterschutz beginnt am 29.04.2019. Meine schriftliche Prüfung werde ich voraussichtlich am 30.04.2019 schreiben und die praktische hätte ich zwischen dem 25. Mai und 19.Juni. Wenn alles klappt und ich die Prüfung vorher machen kann und ich sie bestehe, bin ich ab den Tag der bestandenen praktischen Prüfung arbeitslos und noch im Mutterschutz. Meine Fragen sind jetzt Wer zahlt mir Mutterschaftsgeld vor der bestandenen Prüfung? Wer zahlt mir Mutterschaftsgeld nach der bestanden praktischen Prüfung? da ich ja noch im Mutterschutz und arbeitslos bin Bin ich dann überhaupt noch krankenversichert? Und was steht mir nach dem Mutterschaftsgeld im Mutterschutz zu? ALG 1 , Elterngeld und in welcher Höhe? Mfg Elisabeth
Hallo, bei einer betrieblichen Prüfung können Sie vor der Geburt auf den Mutterschutz verzichten und dann die Prüfung machen. Oder eben einen Tag den Mutterschutz unterbrechen.Wenn der Vertrag während des Mutterschutzes endet übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des restlichen Mutterschaftsgeldes in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße NB
chrissicat
Handelt es sich um eine schulische Ausbildung?
Elisabethm
Nein es ist eine betriebliche Ausbildung
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