baby1178
Hallo, Ich hätte eine Frage :-) Bis zur Geburt meines Kindes war ich in gut bezahlter Vollzeitanstellung. Nun, 10 Monate nach der Geburt steht ja nun der Einstieg in Job wieder an, da da wir das Geld brauchen . Mein Arbeitgeber war sehr kulant und hat meinen Wunsch - das erste halbe Jahr - auf einen Job mit 5 Stunden die Woche auf 400Eur-Basis zugestimmt. Danach Teilzeit mit 20 Stunden. Nun zwei Fragen: Er sagte mein Stundenlohn bei einer geringfügigen Beschäftigung wäre dann im Prinzip mein alter Lohn, jedoch das netto, nicht das brutto. Da bei der Beschäftigung ja keine Abzüge mehr sind. Ist das so üblich?? Und er will einen Änderungsvertrag zu meinem arbeitsvertrag machen. Auch üblich?? Würde mich freuen auf Antwort. LG
Hallo, ich denke, netto ist richtig, wenn sie bekommen es ja auch tatsächlich ausgezahlt. Ein Änderungsvertrag kann man machen, sollte jedoch darauf achten, dass dieser befristet ist. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Da kann ich aus meiner eigenen Erfahrung folgendes zu sagen: - Mein AG hat mein monatliches Bruttogehalt durch die monatliche Stundenanzahl geteilt... da hatte ich dann das Bruttogehalt/Stunde. - Dann wurde geschaut, wieviel Stunden im Monat ich brauche um auf den 400-EUR-Job zu kommen. Also war es bei mir der alte Lohn aber Brutto. Und einen Änderungsvertrag auf keinen Fall, sondern nur einen Zusatz zum eigentlichen Arbeitsvertrag. Ganz wichtig, mit dem Hinweis nur für die Dauer der Elternzeit!!! LG; sonni
Lina_100
Zu 1 - Netto wie zuvor Brutto wäre wohl etwas vermessen :). Zu 2 - nein auf keinen Fall, nur einen Ergänzungsvertrag für die Dauer der EZ, es sei denn Sie wollen sicher nie wieder VZ. Arbeiten und auch nicht wieder schwanger werden. Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat haben Sie auch nach der EZ einen Anspruch auf TZ den der AG schlecht ablehnen kann, wenn er zuvor TZ in EZ gewährt hat.
baby1178
Vielen dank für die antworten. Ich werde auch im Anschluss an die Elternzeit nur noch maximal 15-20 Wochenstunden arbeiten. Und dann bestimmt die nächsten 10-15 Jahre. Wie verhält es sich da. Muss ich da eine Vertragsänderung, Neuvertrag oder sonstige Vereinbarung eingehen? Vielen dank
Sonni74LS
Dann hat mein AG also falsch gerechnet??? Für mich zum Vorteil???
Sonni74LS
Also ehrlich gesagt, ich würde keinen Neuvertrag unterschreiben sondern dann eine Arbeitszeitverkürzung zum alten Vertrag mit eintragen lassen auf die gewünschten 15-20 Wochenstunden und wenn das dann die nächsten 10-15 Jahre so gelten soll (und der AG das auch mitmacht!!!), das vielleicht auch auf die gewünschte Zeitdauer befristen.
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