Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vollzeit bei neuem Arbeitgeber nach einem Jahr

Frage: Vollzeit bei neuem Arbeitgeber nach einem Jahr

annie.zaavrjse

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Guten Tag! Mein Kind ist am 02.02.2022 geboren. Ich hatte mit meinem jetzigen Arbeitgeber vereinbart, nach 1 Jahr Elternzeit in Teilzeit (30 Std) zurückzukommen, bis das Kind 3 ist. Allerdings habe ich mich entschieden, zu kündigen, und fange ab dem 01.03. woanders in Vollzeit an. Muss ich das irgendwo melden? Ich glaube eben nicht, weil ich dann sowieso kein Elterngeld mehr beziehe. Aber vielleicht übersehe ich was? Vielen Dank!


Neverland

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Nein musst du nicht. Du solltest dir aber bescheinigen lassen, wie lange du bereits EZ hattest. Falls du noch einmal beim neuen AG EZ im Ansoruch nehmen möchtest.


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