Hallo Frau Bader , Es geht darum das ich vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe und nach der Elternzeit gerne wieder Vollzeit arbeiten wollte. Ich habe während meiner Elternzeit einen Änderungsvertrag erhalten wo drauf steht das ich nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten werde. Nach der Elternzeit war ich aus gesundheitlichen Gründen 4 Wochen krank geschrieben , und habe erfahren das ich erneut schwanger bin. Ich habe gestern meine Abrechnung bekommen wo drauf steht das ich Teilzeit beschäftigt bin. Darf mein Arbeitgeber weil ich jetzt krank geschrieben bin oder erneut schwanger bin mich weiterhin als Teilzeit Kraft bezahlen? Müsste ich nicht den Vollzeit Lohn bekommen ? Auf den Änderungsvertrag steht klar und deutlich das ich genau ab dem Datum wo meine Elternzeit beendet Vollzeit anfange. Danke im Voraus.
von Lisamarie12 am 02.02.2023, 18:01