Leider führte meine Recherche zu folgendem Thema bislang ins Leere: Wie setzt man das Kinderkrankengeld, egal ob bei Krankheit des Kindes oder auch im Corona-Lockdown, richtig ein, wenn ein Elterngeld Vollzeit arbeitet, der andere nur Teilzeit? Beispiel: Die Mutter arbeitet vormittags, der Vater ganztags. Will die Mutter bei Krankheit des Kindes ihrer Arbeit nachkommen, muss der Vater einen Kinderkrankentag nehmen, allerdings würde hier ja bereits ein halber Tag reichen. Gibt es dafür eine Regelung? Lassen sich Kinderkrankentage z.B. auf zwei halbe Tage verteilen? Andernfalls sind am Nachmittag beide Elternteile zu Hause, was eigentlich unnötig ist (und womöglich sogar unzulässig). Wie geht man damit korrekt um? Ich finde zu diesem - vermutlich sehr verbreiteten Fall - keinerlei Informationen und wäre für Ihre Auskunft sehr dankbar.
von teresa_f am 20.01.2021, 22:48