Blümle85
Hallo Frau Bader, Oktober 2018 habe ich ein Kind bekommen. Aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten war ich ab Juli 2018 im Beschäftigungsverbot. Geplant war eigentlich, dass ich noch 20 Tage Urlaub bis zum Mutterschutz nehme, was so ja leider nicht mehr passiert ist. Als ich nach einem Jahr Elternzeit zurückkam sagte mir das Personalbüro, dass sich die 20 Tage auf meine Vollzeitbeschäftigung beziehen und ich -ich kam mit einer Teilzeitbeschäftigung zurück- eine anderen Urlaubsanspruch habe. Von den 20 Tagen wurde der "Zeitwert" genommen und auf eine Teilzeitbeschäftiung umgerechnet, sodass ich dann auf 33 Tage kam. Nun hieß es jedoch, dass dem nicht mehr der Fall sei und ich "nur" noch 20 Tage Anspruch habe (und somit zeitlich ja Wert verliere). Was stimmt denn nun? Ich bin sehr durcheinander. Vielen Dank
Hallo, VZ-Urlaub müssen Sie während der VZ nehmen und TZ-Urlaub in TZ. Man kann den VZ -Urlaub auch im Dreisatz herunterbrechen, dass ist aber nicht der Sinn. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, in VZ erworbener Urlaub muss auch in VZ abgegolten werden. Bist du nach einem Jahr daheim in der EZ zurückgekommen, also arbeitest du innerhalb der EZ in TZ? Falls ja, der Urlaubsanspruch bleibt dann bis nach der EZ erhalten. Dein VZ- Vertrag ruht ja. Solltest du den Fehler gemacht haben und den Vertrag dauerhaft in TZ geändert zu haben, solltest du den Urlaub bald verbrauchen.
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