Cassyporzelan
Sehr geehrte Frau Bader, wir planen Nachwuchs. Ich bin Vollzeit beschäftigt (Mein Mann ebenfalls) und ich habe noch einen Nebenjob mit 150 € pro Monat. Mein Bruttogehalt beträgt 2.500 € / Monat und ich habe eine betriebliche Altersvorsorge, die jeden Monat von meinem Brutto abgerechnet (steuer- und sozialversicherungspflichtiges Brutto 2.354,59 €) wird. Nun ist die Frage: Werden beide Beschäftigungen bei der Berechnung des Mutterschaftsgeld / Elterngeldes berücksichtigt (also Nettogehalt der Vollzeitstelle + 150 € aus dem Nebenjob) oder nur das Nettoeinkommen aus der Vollzeitstelle? Ich habe nicht vor nach der Geburt zu arbeiten (bis zum 3. Lebensjahr) Leider habe ich zu dieser Kombination noch nichts gefunden. MfG Jenni
Hallo, es werden alle Einkünfte berücksichtigt. Liebe Grüße NB
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GUten Tag Frau Bader, trotz intensiver Recherche wie sich in meinen Fall das spätere Elterngeld berechnet, bin ich nicht auf passende Info gekommen, vielleicht können Sie mir helfen..Ich bin Flubgegleiterin und deshalb auch bei Meldung einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot durch den AG. Die Meldung steht nun im Dezember bevor. Ich ...
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Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
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