Cassyporzelan
Sehr geehrte Frau Bader, wir planen Nachwuchs. Ich bin Vollzeit beschäftigt (Mein Mann ebenfalls) und ich habe noch einen Nebenjob mit 150 € pro Monat. Mein Bruttogehalt beträgt 2.500 € / Monat und ich habe eine betriebliche Altersvorsorge, die jeden Monat von meinem Brutto abgerechnet (steuer- und sozialversicherungspflichtiges Brutto 2.354,59 €) wird. Nun ist die Frage: Werden beide Beschäftigungen bei der Berechnung des Mutterschaftsgeld / Elterngeldes berücksichtigt (also Nettogehalt der Vollzeitstelle + 150 € aus dem Nebenjob) oder nur das Nettoeinkommen aus der Vollzeitstelle? Ich habe nicht vor nach der Geburt zu arbeiten (bis zum 3. Lebensjahr) Leider habe ich zu dieser Kombination noch nichts gefunden. MfG Jenni
Hallo, es werden alle Einkünfte berücksichtigt. Liebe Grüße NB
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GUten Tag Frau Bader, trotz intensiver Recherche wie sich in meinen Fall das spätere Elterngeld berechnet, bin ich nicht auf passende Info gekommen, vielleicht können Sie mir helfen..Ich bin Flubgegleiterin und deshalb auch bei Meldung einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot durch den AG. Die Meldung steht nun im Dezember bevor. Ich ...
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Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
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Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation: 1.Kind: geboren im Juli 2020 2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...
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