Guten Tag Frau Bader,
ich bin derzeit in Elternzeit (bis Mai 23).
Nun kam mein AG auf mich zu, ob ich auf 450€ in Teilzeit in EZ arbeiten möchte und danach wieder wie geplant, ab Juni 23 100%. Jetzt stellt sich die Frage, da wir noch ein zweites Kind planen (bisher leider noch nicht geklappt) und ich im OP tätig bin (direktes BV), welches Gehalt kommt dann zur Berechnung für das BV? Die 450€ bis Geburt des Kindes oder ab Juni 23 dann das volle Gehalt, da ich, wenn es nicht klappen sollte, wieder zu 100% arbeiten werde und mein Mann in EZ geht.
Ganz liebe Grüße und Danke für Ihre Antwort!
von
MaSe3
am 11.05.2022, 19:36
Antwort auf:
Teilzeit in EZ danach wieder Vollzeit
Hallo,
immer das, was Sie ohne BV erhaten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2022
Antwort auf:
Teilzeit in EZ danach wieder Vollzeit
Bis Mai 2023 die 450€ und ab Juni 2023 dann das VZ Gehalt.
von
Suomi
am 11.05.2022, 20:37
Antwort auf:
Teilzeit in EZ danach wieder Vollzeit
Sollte das zweite Kind noch innerhalb der Elternzeit geboren werden, hast du die Möglichkeit die Elternzeit zu beenden auf einen Tag vor neuen Mutterschutz. Dann gibt es das Mutterschaftsgeld auf Grundlage des Gehalt von vor Kind 1.
Elterngeld geht wieder die 12 Monate vor Geburt Kind 2. Du kannst aber Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und die Monate mit Mutterschaftsgeld ausklammern lassen. Alles ab Monat 15 zählt das Einkommen der Monate. Also das 450€ oder bei nicht arbeiten mit 0€
Mitglied inaktiv - 12.05.2022, 07:03