Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

von elternzeit ins beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: von elternzeit ins beschäftigungsverbot

marilou87

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hallo ich weis gar nicht wie ich anfangen soll. ich bin erneut schwanger.meine elternzeit endet am 22.5.2016. ich würde wieder sofort ins beschäftigungsverbot gehen.und nun meine frage. wer bezahlt mich? eine bekannte meinte ich müsse vorher wieder dort gearbeitet haben um von denen geld zu bekommen.bin dort immer noch eingestellt. vielleicht können Sie mir ja weiter helfen? glg maria


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV hätten - auch ohne gerabeitet zu haben Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du noch angestellt bist (gehe ich mal von aus, sonst wärst Du ja nicht in EZ), dann läuft deine EZ ganz normal zum 22.5. ab. Danach gehst Du umgehend ins BV und bekommst deinen vollen Lohn bis zum Mutterschutz. Du darfst die EZ nicht vorzeitig beenden um ins BV zu gehen, aber Deine läuft ja normal ab. LG Lilly


Sternenschnuppe

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Wie hat sie das denn begründet ? Du bekommst dann ab 23.05. den Lohn, den Du auch verdienen würdest, erst ab da brauchst Du auch erst ein BV. Wie alt ist Kind 1 denn und wann beginnt der Mutterschutz ?


marilou87

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ich arbeite in der Gastronomie wegen hygiene und so. mein 1tes Kind wurde am 22.11.2014 geboren. ich danke schon mal für die netten antworten.


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