Anna1210
Hallo, ich hätte mal da eine Frage. Ich befinde mich gerade in Elternzeit mit meinem Sohn (Geb. 16.11.2015) und bin erneut schwanger (Geburtstermin ca.15.06.2017). Mein Elterngeld für das erste Kind habe ich damals aus meinem Einkommen berechnen lassen und das Entgelt auf 2 Jahre verteilt. Mein Arbeitsverhältnis war jedoch befristet und ist im Oktober 2015 abgelaufen. Jetzt ist die Frage, wie errechnet sich die erneute Elternzeit und wieviel bekomme ich ab 06.2017.? Werde ich weiterhin für das erste Kind das vorher errechnete Elterngeld bekommen + die 300 Euro mindest, weil ich kein Job mehr habe? + 75 Euro Geschwisterbonus? Oder bekomme ich die 375 Euro erst wenn das andere Elterngeld im 09.2017 ausläuft? Oder wird weiterhin das Einkommen vor Geburt des ersten Kindes für das 2 Kind zur Berechnung genommen? Ich bin verwirrt. Vielen Dank im voraus für die Antwort
Hallo, besser ist es, wenn Sie sich vor der Geburt das rechtliche Elterngeld für das erste Kind auszahlen lassen. In Elternzeit sind Sie ja nicht mehr, da Sie keine Arbeitgeber mehr haben. Sie bekommen die 300 €+ den Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB
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