Sabinestein
Liebe Frau Bader, folgender Sachverhalt: Ich habe von 2001-2006 bei meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) mit einer Vollzeitstelle gearbeitet. Nach der Geburt meines ersten Kindes dann weiter in Teilzeit bis zur Geburt meines zweiten Kindes 2013, dann auch weiter in Teilzeit. Da mein Vertrag seit Beginn des Arbeitsverhältnisses immer nur befristet verlängert wurde (obwohl ich eine Projekt/Drittmittel unabhängige Stelle innehabe), machte ich schließlich Druck um entfristet zu werden. 2015 erfolgte dann die Entfristung - dies war ein einseitiges Schriftstück, so wie alle anderen Arbeitszeitänderungen auch, weswegen ich natürlich unterschrieben habe. Da sich nun meine familiäre Situation geändert hat, wollte ich nun auf 90 % erhöhen und zwar unbefristet. Nun wurde mir gesagt, dass meine Entfristung des Arbeitsvertrags nur auf Basis der damals vereinbarten Teilzeit von 60 % erfolgt ist. Ich hätte also keinen Anspruch auf eine unbefristete Arbeitszeiterhöhung auf 90%. Ich fühle mich jetzt leicht übers Ohr gehauen. Ist dieses Vorgehen denn rechtes? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, warum fühlen Sie sich über das Ohr gehauen? Sie haben auf eine Entfristung der TZ-Tätigkeit gedrängt und haben damit dauerhaft die reduzierte Tätigkeit. Einen Anspruch auf Erhöhung kann ich nicht erkennen. Liebe Grüße NB
mellomania
deine vollzeitstelle wurde dauerhaft in eine tz umgewandelt? nach den kindern? wenn das der fall ist, dann ist die vz stelle doch gar nicht mehr da. und dann kann auch nur eine tz stelle entfristet werden. du kannst ja nicht dauerhaft auf tz in ez gearbeitet haben. das muss doch im vertrag stehen welche stundenzahl gilt bzw. welche prozent.
cube
Wieso über´s Ohr gehauen? Du hast wegen der Kinder deine VZ-Stelle auf TZ reduziert und das seid 2006 bzw. im Anschluss an die 1. EZ. Deine neuen Befristungen sind also immer auch auf Basis der TZ-Stelle erneuert worden. Für mich also total logisch, dass eine Entfristung dann natürlich für die seit Jahren als TZ-Stelle ausgeübte Arbeit erfolgt. Deine befristeten Verträge sind ja immer auf TZ ausgestellt gewesen. Oder gab es da einen Passus, in dem von einer VZ-Stelle gesprochen wurde, die nur für einen bestimmten Zeitraum oder sonst wie nur vorübergehend mit weniger Stunden ausgeübt wird? Also ich sehe da ehrlich kein über´s Ohr hauen. Auch ohne ÖD ist eine Reduzierung von VZ auf TZ ohne eine festgelegte zeitliche Begrenzung auch nicht einfach wieder rückgängig zu machen im Sinne von Anspruch darauf haben.
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