TiCo84
Hallo, Nach der elternzeit meines 2. Kindes gehe ich bald wieder arbeiten, allerdings nur 2 Tage in der Woche statt zuvor 5. Stehen mir dann insgesamt pro Kind und Jahr nur 4 Kinderkrankengeld Tage zu oder auch 10? Zudem wollte ich fragen ob sie auch evtl wissen ob meine Urlaubstage und vorallem Überstunden aus der Zeit vor dem MuSchu/ElternZeit herunter gerechnet werden oder diese so erhalten bleiben für meinen Wiedereinstieg. Vielen herzlichen Dank Tico
Hallo, 1. Das Gesetz enthält keine Sonderregelung für Teilzeit 2. Was bezüglich Überstunden gilt, ist dem Vertrag zu entnehmen 3. Der Urlaub, der in Vollzeit erlangt wurde, ist auch in Vollzeit auszuzahlen. Liebe Grüße NB
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