Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wir beantrage ich Teilzeit in Elternzeit für zwei Kinder?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wir beantrage ich Teilzeit in Elternzeit für zwei Kinder?

Paula hat zwei Kids

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Guten Tag Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit meines zweiten Kindes und möchte gerne anschließend zwei Jahre Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Mein erstes Kind ist im Juli 2014 geboren und ich habe ein Jahr Elternzeit direkt im Anschluss genommen. (Somit habe ich auf das zweite Elternzeitjahr verzichtet). Mein zweites Kind kam im August 2016 zur Welt und ich habe wieder ein Jahr Elternzeit direkt im Anschluss beantragt (endet im August 2017). Ich weiß, dass der AG zur Zeit nichts gegen eine Verlängerung der Elternzeit in Teilzeit hat. Nun bin ich mir unsicher, wie ich die zwei Jahre beim AG beantrage, da ich gerne das "dritte EZ-Jahr" von meinem ersten Kind in Anspruch nehmen möchte. 1. Jahr EZ in Teilzeit: Antrag auf Elternzeit für mein erstes Kind 2. Jahr EZ in Teilzeit: Antrag auf Elternzeit für mein zweites Kind. Ist es richtig, dass ich dann noch weitere 12 Monate EZ für mein zweites Kind zur Verfügung habe? Oder habe ich den Anspruch darauf verloren, weil ich die Elternzeit nicht direkt im Anschluss des ersten Jahres verlänger? Muss zudem der Antrag begründet sein? (Die Kinder gehen in dem Zeitraum von zwei Jahren in zwei verschiedene Kitahäuser. Somit komme ich an die Grenzen der genehmigten Betreuungszeiten aber auch der Öffnungszeiten der Kita.) Herzliche Grüße Paula


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beantragen zuerst das 1 Jahr von Kind 1 (da muss der AG zustimmen) und dann die 2 Jahre von Kind 2 (da muss der Ag nicht zustimmen). Liebe Grüße NB


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