Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Volles Elterngeld bei Fernstudium nach befr. Arbeitsverhältnis?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Volles Elterngeld bei Fernstudium nach befr. Arbeitsverhältnis?

Maultäschle

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Guten Tag, ich stehe aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches im Juli 2021 ausläuft. Im Mai ist errechneter Geburtstermin meines ersten Kindes. Da ich nach Ablauf meines Arbeitsverhältnisses keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen habe, falle ich aus der Pflichtversicherung und muss meine Krankenkassenbeiträge selber zahlen. Kann ich im Anschluss an mein Arbeitsverhältnis ein Fernstudium beginnen (habe bereits ein abgeschlossenes Studium), um mich so zum Studentenbeitrag zu versichern und erhalte dennoch die regulären Elterngeld-, bzw. ElterngeldPlus-Bezüge? Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist so nicht ganz richtig, während des Bezuges von Elterngeld sind Sie weiter beitragsfrei versichert, klären Sie das mit der Krankenkasse auch wegen der Frage, auf EG-Plus zu splitten. Sie können während des Bezuges von Elterngeld ein Fernstudium aufnehmen, da verdienen sie ja nichts. Ob die Krankenkasse das mitmacht, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wer sagt, dass du keine Sozialleistungen bekommst. Du bekommst erst Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld. Über das Elterngeld wärst du auch beitragsfrei pflichtversichert


Maultäschle

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Das Arbeitsamt und zwei unabhängig voneinander konsultierte Anwälte haben den Sachverhalt (Sozialleistungen und Krankenkassenbeiträge) wie oben stehend dargelegt - keine 12 Monate soz.-versicherungspflicht angestellt, daher kein ALG1, im Haushalt mit meinem Partner, daher kein ALG2, nicht verheiratet daher keine Familienversicherung. Daher bin ich nur wähend Mutterschutz und bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses beitragsfrei versichert. Damit endet die Elternzeit und die Beitragsfreiheit, Elterngeld bekomme ich weiter.


Felica

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Dann hat man da was falsches gesagt. Oder du hast eine Lücke welche du hier noch nicht geschrieben hast. Während des EG-Bezuges ist nun beitragsfrei weiter krankenversichert sofern man vorher nahtlos aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommt. Erst nach dem EG bliebe dann die Frage der Krankenversicherung. Was dir nicht zusteht ist Elternzeit. Da passieren oft die Fehler, viele setzen Elterngeld und Elternzeit gleich.


Felica

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Die Aussage mit dem ALG1 ist schon Blödsinn. Da du wohl kaum eine Kinderbetreuung nach dem Mutterschutz hast, hättest du deshalb schon keinen Anspruch auf Alg1. Dafür muss man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Das übrigens auch dann wenn man die Anwartschaft erfüllt hat.


Maultäschle

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Doch leider ist es genau so. Wenn kein Anspruch auf ALG1 besteht (was ich nicht habe, da ich keine 12 Monate in den letzten 30 Monaten soz-vers.pflichtig angestellt war, sondern nur 10) würde das Jobcenter meine Beiträge nicht zahlen, wenn ich kein Kind hätte. Grundlage für die KK-Beiträge ist der Zustand wie er ohne Kind wäre. Und da wäre ich arbeitslos und -suchend, aber auch da, aber nicht ALG1/2-berechtigt und deshalb müsste ich mich freiwillig versichern. An diesem Umstand ändert das Elterngeld nichts. Die Elternzeit ist unabhängig davon, das habe ich inzwischen gelernt =) D.h. Elternzeit ist vorbei, Elterngeld geht weiter. Aber die Beitragsbefreiung der KK ist an die ElternZEIT gebunden und nicht das Elterngeld =/ daher meine Überlegung eines Fernstudiums ;)


Felica

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Du hast aber keine Lücke. Dann wäre das wirklich wichtig. Dein Vertrag endet erst nach Geburt! Schreibst du. Damit bekommst du bis Vertragsende erst Mutterschaftslohn von AG und KK. Ab Geburt hast du dann Abspruch auf EG, was mit dem mutterschaftsgeld verrechnet wird. Für das EG widerrum gilt das man den krankenkassenstatus behält welche man bei Anspruch hatte, und da bis du ja noch gesetzlich pflichtversichert. Würde dein Vertrag vor mutterschutz enden, du hättest nur einen Tag eine Lücke zwischen vertragsende und Mutterschutz, ja dann .üsszrst du dich selbst versichern. Bitte wende dich an die EG-Kasse. Sie werden es dir bestätigen.


luvi

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Hallo, Beitragsfrei bist du versichert während des Bezugs von Elterngeld, wenn du vorher gesetzlich versichert bist. Oder bist du jetzt freiwillig versichert? LG luvi


Maultäschle

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Ich bin jetzt pflichtversichert, aber nicht mehr, wenn mein Vertrag ausläuft. Wurde mir jetzt von allen zuständigen Stellen so bestätigt - Anwälte, Krankenkasse, Beratungsstelle.


Mitglied inaktiv

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Zum Zeitpunkt wenn dein Mutterschutz beginnt, hast du aber noch ein gültiges Arbeitsverhältnis


Felica

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Dann gibst du hier entweder falsche Daten, bitte kontrollieren oder du stellst bei den Stellen die falsche Frage. Weil die Antwort eindeutig falsch ist so wie du sicher gestellt hast. Irgevdwas passt also nicht.


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