Cat van B
Liebe Frau Bader, durch ein Kleingewerbe kann ich ja die Berechnung für das Elterngeld bei einem 2, Kind verändern. Jedoch bin ich mir nicht klar, ob das bei uns noch machbar ist. Können Sie mir hier bitte helfen? Hier unsere Daten: Geburt 1. Kind: 22.08.2017 Drei Jahre Elternzeit Elterngeld erhalten bis Juli 2018 Wenn ich jetzt ein Kleingewerbe anmelde und im April oder Mai 2019 einen Geldeingang aus einer Rechnung habe und das 2. Kind im Jahr 2020 vor dem 22.08. auf die Welt kommt, funktioniert das dann? Oder hätte ich den Geldeingang aus Selbstständigkeit bereits im Dezember 2018 haben müssen? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Schöne Grüße Cat van B
Hallo, das geht. Es zählt dann das letzte abgschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn in dem MG/EG bezogen wurde wird es weiter vorverlegt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei Gewerbe zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Also bei Geld Eingang Mai 19 das Jahr 2019.
Cat van B
Die Aussage verstehe ich jetzt leider nicht. Funktuoniert es oder funktioniert es nicht?
Mitglied inaktiv
Wenn du 2019 das Gewerbe anmeldest und 2020 erst das 2. Kind kommt, funktioniert es nicht. Weil dann 2019 als abgeschlossenes Kalenderjahr gilt.
Dojii
Dein Kind müsste bis spätestens 31.12.2019 geboren werden, sonst gilt das Jahr 2019 als letztes abgeschlossenen Kalenderjahr (unabhängig davon, ob es schon einen Steuerbescheid gibt oder nicht).
Cat van B
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir auch sagen auf was das beruht? Gibt es ein Gesetz dafür? Ich möchte gerne etwas in der Hand haben, falls ich mit der Elterngeldstelle diskutieren muss. Schöne Grüße Cat van B
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