Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Vielleicht erinnern Sie sich, mir wurde der Resturlaub aus der ersten EZ gestrichen, da ich eine zweite EZ rangehängt hatte. Dann gab es ja das Urteil vom 20. Mai, dass dies nicht zulässig ist. Dank Ihrer Beratung hatte ich mich ja "getraut", meinen Anspruch anzumelden und dann auf Ihr Anraten nochmals (etwas nachdrücklicher, sprich unhöflicher -gg) nachgefragt. Siehe da, gestern erhielt ich einen Brief, dass der Übertragung des Urlaubs von 19 Tagen - also nicht unerheblich- zugestimmt wird. Vielen Dank dafür und machen Sie unbedingt weiter mit dem Forum! Herzliche Grüße aus Dresden Jana Hammermüller
PRIMA - das freut mich! Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
hier.... Freut mich für Dich... LG Peeka
Mitglied inaktiv
Jaaa- meckern können alle! LG Jana - die bald ihren hart erarbeiteten Urlaub geniessen wird!
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