Sonja Hanni
Sehr geehrte Frau Bader, Ich frage für meine Tochter an: Sie hat zum 1. 1. 2015 einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertag mit einem halben Jahr Probezeit unterschrieben. Schon vor dem Vertragsabschluss hat sie bei Ihrem neuen Arbeitsgeber angekündigt dass sie im 6. Monat schwanger ist. Der Vertrag kam dennoch problemlos zu Stande. Nun erfährt sie heute per Telefonat von ihrem zukünftigen Arbeitsgeber dass er den Vertrag erst zum 1. 4. 2015 beginnen lassen möchte. Anscheinend ist diesem nicht bekannt dass man auch im ersten Quartal eines Jahres sein Brot verdienen muss. Kann der Arbeitgeber den Vertragsbeginn einseitig auf einen späteren Zeitpunkt verschieben?
Hallo, Sie meinen 2016? Wenn der vertrag wirksam geschlossen ist, kann der AG ihn nicht einseitig ändern Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn beide unterschrieben haben nein. Um den 01.04. herum wird sie wohl eh im Mutterschutz sein.
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