Liebe Frau Bader, da ich im Januar wieder in Teilzeit in Elternzeit arbeiten werde (für 1 Jahr, danach wieder Vollzeit), habe ich für dieses Jahr einen neuen Vertrag bekommen, der natürlich die Befristung auf ein Jahr enthält. Allerdings ist nicht enthalten, dass danach wieder mein alter Vertrag in Kraft tritt. Ist das selbstredend durch die allg. Elternzeit-Regelungen oder sollte das im Vertrag stehen? Herzliche Dank für eine Antwort bettelina
Mitglied inaktiv - 18.11.2010, 09:37