Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versteuerbares Einkommen

Frage: Versteuerbares Einkommen

YasF

Beitrag melden

Guten Tag, Ich hätte eine allgemeine Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld. Ich beziehe mich auf die kommende Einkommensgrenze von 300.000 Euro bei zusammenveranlagten Paaren. Mal angenommen ein Paar mit bereits einem Kind verdient durch einen glücklichen Zufall ausnahmsweise im Jahr 2021 sehr viel. Zusammen haben sie aus selbständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit Einkünfte von 350.000 Euro. Die große Einkommensquelle versiegt mit Ende 2021 komplett. Ende 2021 wollen sie nochmal versuchen schwanger zu werden. Mal angenommen es klappt ind 2022 wird ihr zweites Wunder geboren. Welche Sozialabgaben/Freibeträge/usw. werden von diesen 350.000 Euro noch abgezogen? Hat dieses Paar 2022 Anspruch auf Elterngeld wenn man annimmt dass die beiden zusammen (fiktiv! Nur zur einfacheren Berechnung) 50.000 Euro Krankenkassenbeiträge und Rentenkassenbeiträge gezahlt haben? Vielen herzlichen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Entscheidend sind die Einkünfte für den Bemessenszeitraum, es ist egal, was Sie vorher und nachher verdienen. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Die Richtlinien zum Elterngeld besagen: "Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG (d.h. das Einkommen immer vermindert um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge) (...) im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes übersteigt." Ich kenne den § 2 Abs. 5 EStG jetzt nicht, aber praktisch stehen da alle Ausgaben drin, die du abziehen darfst. Wenn das Einkommen zusammen dann immer noch über 300.000 EUR liegt, dann gibt es kein Elterngeld - auch wenn die 300.000 EUR nur ein einmaliger "Ausrutscher" waren.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (für 2 Jahre angemeldet). Elterngeld habe ich für ein Jahr bekommen und die letzte Auszahlung war im Oktober 21. Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich einen Bonus erhalte (trotz Elternzeit) und dieser mir im November 21 ausgezahlt wird - quasi nach dem Elterngeldbezug. B ...

Hallo, ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 1 jahr alt und ich bekomme jetzt kein Elterngeld mehr, ich beziehe nur noch Kindergeld und hab noch 2 Jahre Elternzeit. Könnte ich noch etwas beantragen für die restlichen 2 jahre Elternzeit sowas wie Grundsicherung? Ich bin ja noch angestellt bei meinem Betrieb aber habe ja kein Einkommen. Im Moment ...

Mein Partner und ich überlegen zu Heiraten. Nun stellt sich uns die Frage ob dann mein Einkommen auf seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind aus erster Beziehung mit angerechnet wird. Wir also mehr Unterhalt bezahlen müssen. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße Nicole

Hallo, wir als Paar wollen die vollen 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Inklusive den zwei Patnermonaten. Eine Voraussetzung, um die Partnermonate zu erhalten ist folgende Aussage: „ Einer von Euch verringert nach der Geburt des Kindes auch sein Einkommen für mindestens zwei Monate.“ Meine Frage nun, heißt das, dass zb ich als Mutter in ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe, dass sie mir bzgl meines Anliegens weiterhelfen können. Im Vorraus möchte ich mich für Ihre Zeit bedanken! Nun die Erläuterung zu meiner momentanen Lage: Derzeit befinde ich mich in der zweijährigen beantragen Elternzeit und erhalte momentan Elterngeld. Vor der Schwangerschaft war ich in Vollzeit angestell ...

Hallo, Ich möchte einen Antrag auf Kinderzuschlag für meine beiden Kinder stellen. Mein Mann ist momentan der Alleinverdiener und zahlt Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe, welcher nicht in unserem Haushalt lebt. Werden diese Unterhaltszahlungen bei der Höhe des Einkommens meines Mannes berücksichtigt? Genauer erklärt wird immer nur, dass Kin ...

Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdi ...

Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her ...

Hallo, die Tochter meiner Frau hat Bafög beantragt. Ihre Mutter und ich sind verheiratet und werden steuerlich gemeinsam veranlagt. Wir werden also unseren gemeinsamen Steuerbescheid einreichen, so verlangt es das Bafögamt. Meine Frau verdient nur 800 € im Monat, ich hingegen das Vielfache. Ich weiß, dass das keine Auswirkungen auf den Bafögbet ...

Liebe Frau Bader, mein Ehemann ist US-Soldat und er bezieht sein Einkommen nicht aus Deutschland, sondern aus den USA. Wie ist sein Einkommen zu berücksichtigen/anzugeben bei der Frage "Wie viel Einkommen hatten Sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes?" Weitere Hintergrundinformationen: Wir leben beide zusammen in Deutschland, ich habe ...