Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Patnermonate - „Einkommen verringern“

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Patnermonate - „Einkommen verringern“

Melinakim24

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Hallo, wir als Paar wollen die vollen 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Inklusive den zwei Patnermonaten. Eine Voraussetzung, um die Partnermonate zu erhalten ist folgende Aussage: „ Einer von Euch verringert nach der Geburt des Kindes auch sein Einkommen für mindestens zwei Monate.“ Meine Frage nun, heißt das, dass zb ich als Mutter in der Zeit wo sich der Vater in Elternzeit befindet und Elterngwld bezieht, meine Wochenstunden reduzieren muss, um weniger Geld als vor der Geburt zu erhalten? Mein Gehalt ist nie das selbe, weil es durch zb. Schichtzulagen stark variieren kann. Gibt es eine genaue Zahl bzw. einen genauen Wert, um wie viel sich das Gehalt reduzieren muss ? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben 14 Monate EG frei zur Verfügung und können wählen, wer welche Monate macht. Ausnahme: MG Monate werden der KM zugerechnet. Der in dem entsprechenden Monat EG bezieht, muss die Voraussetzungen erfüllen (bis zu 32 Std Arbeit ist erlaubt). Mit dem Lohn hat das nichts zu tun. Sollten Sie die Bonus-Monate meinen, bitte neu fragen. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Du meinst, du bist Vollzeit arbeiten (beziehst also kein Elterngeld) und in der gleichen Zeit nimmt der Vater Elternzeit und möchte Elterngeld (die 2 Partnermonate) bekommen? In der Zeit reduziert ja der Vater seine Erwerbstätigkeit wegen der Elternzeit. Damit ist die Voraussetzung für das Elterngeld "keine oder keine volle Erwerbstätigkeit" ja schon erfüllt. Das heißt, du kannst ganz entspannt Vollzeit arbeiten gehen. Ist ja dann nix anderes wie in der Zeit davor, in der du in Elternzeit warst und dein Partner arbeiten gegangen ist. Viele Grüße Sabine


Suomi

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Meinst Du vielleicht die Partnerschaft Bonusmonate?


MamaausM2

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Wenn dein Mann in seinen Partnermonaten seine Arbeitsleistung reduziert um sein Kind zu betreuen. Das ist damit gemeint. Dann ersetzt das Elterngeld seinen Lohnausfall. Du kannst in seinen Elterngeld Monaten ruhig Vollzeit arbeiten


Ani123

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Ich nehme an, dass sie 12 Monate in EZ sind mit Basis-EG. Während der Zeit arbeitet der KV VZ. Im Anschluss daran nimmt der KV den 13. und 14. Lebensmonat EZ mit Basis-EG. In der Zeit arbeiten sie VZ. Danach können sie noch die sog. Partnerschaftsbonusmonate nehmen. Sie können frei entscheiden, ob sie 2, 3 oder 4 Monate nehmen. Während der Zeit arbeiten sie und der KV zwischen 24 bis 32 Wochenstunden (das müssen sie vorher festlegen). KV und sie befinden sich in EZ mit Basis-EG. Die Partnerschaftsbonusmonate müssen spätestens ab dem 15. Lebensmonat beginnen. Wenn sie alle Varianten wählen kann für das Kind bis zu 18 Monate mit Basis-EG bezogen werden.


MamaausM2

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Ani beim Partnerschaftsbonus bekommt man kein Basis Elterngeld sondern EG plus.


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