Sven16122500
Erstmal Guten Tag. Mein Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) droht mir bei nehmen eines gewünschten Vaterschaftsurlaubs (einen Monat) mit Abmeldung beim derzeit angestellten Kunden und nach der genommenen Zeit mit Kündigung. Die Kündigung wurde mit folgendem Satz ausgesprochen: "... Wenn ich Elternzeit nehme, kann ich mich direkt Arbeitslos melden..." Meine gewünschte Elternzeit/Vaterschaftsurlaub habe ich per Email an den Arbeitgeber geschickt, das Gespräch und die drohung kam dann per Telefon, da er um ein Telefonat bat. Meine Freundin kann dies alles bezeugen, Sie hörte mit. Meine Frage an Sie, darf er das? Er drohte mir zuvor nie mit Kündigung oder Abmeldung, somit wäre ja dann nur die Elternzeit bzw. das fehlen dadurch der Grund.... Danke im voraus!
Hallo, 1. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, § 18 BEEG. 2. Wenn diese Zeiten nicht eingehalten werden, darf der AG in der Probezeit kündigen, egal mit welchem Grund. Liebe Grüße NB
Sven16122500
########### ERGÄNZUNG ########### Ich bin derzeit noch in Probezeit!
misses-cat
Das Problem ist wenn du noch in der Probezeit bist braucht der Arbeitgeber gar keinen Grund angeben. Das drohen ist natürlich trotzdem nicht richtig Ach und um Elterngeld zu bekommen muss man wenigstens zwei Monate nehmen
Sven16122500
Ok, danke für deine Antwort. Also könnte ich gegen die potenzielle Kündigung nichts tun? Ich meine, es ist ja offensichtlich warum diese dann wohl reinfliegt, mit dieser vergangenheit und dem gesagten.
misses-cat
Könntest du das gesagte beweisen? Wahrscheinlich nicht und nein dann wirst du gegen die Kündigung nichts machen können
Sven16122500
Das gesagte könnte ich beweisen. Meine Freundin hat beim Telefonat zugehört. Und das Telefonat fand nach Beantragung der Elternzeit (per Email) statt. Naja, ich weiß nicht. Wäre das für ein Gericht nicht auch komisch, erst solche Aussagen und dann direkt nach Tag Eins der Elternzeit eine Kündigung zu drücken? Also ich frage nur, kann auch nur für mich so rüberkommen, da dieses Thema schon frustrierend ist.
Ani123
In der Probezeit darf der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch wenn es ersichtlich wäre, dass die Kündigung wegen der genommenen EZ kommt ist die gültig. Da hilft es nicht, dass ihre Freundin das Telefonat mitgehört hat. Sie sollten sich fragen, ob sie bei einem Arbeitgeber tätig sein wollen, welcher familienunfreundlich ist. Wenn die Probleme schon mit der EZ anfangen, dann wird es voraussichtlich z. B. bei Kind krank so weiter gehen. Sehen sie es als Chance und suchen sich einen Arbeitgeber, der familienfreundlich ist. Am besten ohne Hilfe einer Zeitarbeitsfirma. Das wird vermutlich auch ihr Gehalt erhöhen. Wie viele Monate EZ haben sie gemeldet? Mit der ersten Meldung legen sie sich für die ersten 2 Jahre des Kindes fest. Haben sie nur einen Monat gemeldet benötigen sie für den zweiten Monat benötigten die Zustimmung ihres Arbeitgebers. Ihr Jetziger wird ihnen die nicht geben. Haben sie direkt mindestens zwei Monate gemeldet kann er nichts dagegen machen. EG gibt es nur wenn mindestens zwei Monate EZ genommen wurden. Nehmen sie nur einen werden sie das EG für den einen Monat zurückzahlen müssen.
Sue_Ellen
Hast du denn schon mal mit dem betrieb gesprochen, wo du derzeit arbeitest? Vielleicht ist das für den ok, bzw wollen dich behalten oder du willst gerne dort bleiben?
Neverland
Ihr irrt - in Teilen. Die wichtigste Frage wäre hier, wann genau ist die ET geplant. Beginnt diese innerhalb der nächsten 8 Wochen, kann er nicht mehr gekündigt werden vor der EZ. Auch in der Probezeit nicht. Kündigung wäre dann erst frühstens nach der EZ möglich. Da würde ich dann entspannt die Zeit nutzen und mir einen neuen Job suchen. Wir sind in Zeiten wo die AN sich da entspannt zurücklehnen können. Wer arbeiten kann und will, der findet aktuell immer was - und das recht zügig bei etwas flexibilität und keinen "Spezialjobs". Weil mal Hand aufs Herz, will man sich einen solchen AG wirklich langfristig antun? Das muss man doch echt nicht haben. Weit problematischer wäre - in Hinsicht auf das EG - das nur ein Monat EZ geplant ist. Für das EG müssen aber 2 Lebens-Monate die Voraussetzungen erfüllt sein. Sonst muss zurück gezahlt werden.
misses-cat
Ich habe es so verstanden das er auch nach dem Monat noch in Probezeit ist und dann wäre er danach doch kündbar Zudem darf man mittlerweile per E-Mail seine Elternzeit anmelden?
Neverland
NACH der EZ ja, vor der EZ auch - wenn diese erst 8 Wochen nach der Mitteilung beginnt. EZ muss ja mindestens 7 Wochen vor Antritt mitgeteilt werden, Kündigungsschutz läuft in den 8 Wochen vor Beginn UND in der EZ. Deshalb hätte hier die ERSTE Frage eigentlich lauten müssen - bevor es weitere Antworten gibt - über welche konkreten Daten reden wir hier. Oder eben die allgemeine Auskunft bezüglich 8 Wochen Kündigungsschutz vor EZ und in der EZ.
Sven16122500
Viele irren sich wirklich. Es ist schockierend (vor allem in anderen Foren) wie hier viele Rechte verschluckt werden, aber auch wie verpöhnt es ist, seine Rechte Angesichts der Arbeitsrechte dann auch durchzudrücken. Viele kommen so rüber, als sei man weniger Wert, weil man einer Zeitarbeitsfirma untergeordnet ist. ET habe ich Beantragt am 05.01.2026. Eine Kündigung jetzt wäre natürlich nicht rechtmäßig anhand der Rechtslage. Richtig, ich möchte mir solch einen AG nicht mehr geben. Kümmere mich gerade darum, das mich der Kunde nach der ET übernimmt und ich nach der "mündlich" angekündigten Kündigung (falls dann auch umgesetzt vom AG) direkt beim Kunden festangestellt anfangen kann. Absolut richtig. Ich habe mich verschrieben, ich habe 3 Monate beantragt und nicht einen Monat. Weiß nicht wie mir das widerfahren konnte. Vielen Dank für deinen Beitrag und auch an die anderen hilfsbereiten hier. In vielen anderen Foren kann man wirklich von fast 98% anfeindungen ausgehen, schade einfach.
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