mme_charlotte
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des Vaterschaftsurlaubs, welcher 2024 gesetzlich verankert werden soll. Wenn der Vater diese 2 Wochen Urlaub nach Geburt in Anspruch nimmt, er aber auch Elternzeit nehmen möchte, beginnt diese dann erst in der dritten Lebenswoche des Kindes? Wie wird das dann im Elterngeldantrag vermerkt? Dort können ja nur volle Lebensmonate beantragt werden. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, das kann ich Ihnen noch nicht seriös beantworten, dafür ist es noch zu ungewiss Liebe Grüße NB
Neverland
Aktuell gibt es nicht mal das Gesetz dazu, ob es 2024 kommt - fraglich. Auch wenn es geplant ist, heißt es nicht das es auch umgesetzt wird. Wie soll man da also eine fachlich korrekte Antwort geben? EG wird auch oft erst mit mehreren Monaten Verspätung ausgezahlt. ich würde meinen, wenn wird das wie beim Mutterschaftsgeld gehandhabt werden, es wird also recht wahrscheinlich dann mit dem EG verrechnet.
mme_charlotte
Vielen Dank für die Antwort :-) Ja, da war ich wohl etwas zu vorschnell mit meiner Frage und es bleibt wohl nur abzuwarten, was letztendlich beschlossen wird oder nicht.
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