joernherrmann
Hallo, Ich werde wahrscheinlich zum 1.7 einen neuen Job angehen und wir erwarten Ende Oktober unseren ersten Nachwuchs. Ich würde aber gerne am Anfang den ersten Monat in Vaterschaftsurlaub (Elternzeit) gehen. Kann mein neuer Arbeitgeber mich während der 6 Monatigen Probezeit kündigen, weil ich erst 7 Wochen vor der Entbindung den Arbeitgeber informiert habe? Oder ist es ratsam den neuen Arbeitgeber vor meiner Vertragsunterschrift darüber zu Informieren. Gruß
Hallo, ich habe jetzt ihren Zeitablauf nicht ganz verstanden, sie können aber das Problem einer drohenden Kündigung umgehen, indem sie erst genau sieben Wochen vor Beginn den Antrag stellen. Dann sind sie auch in der Probezeit unkündbar. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage.... Wir bekommen anfang Mai unser 3 Kind. Ich bin nicht beruftstätig, beziehe keine Geld vom Amt. Mein Mann ist vollerwerbstätig. Da er momentan im Betrieb Kurzarbeit hab, hab Ihm sein Chef vorgeschlagen die ersten 2 Monate Eltenzeit zu beantragen. Wie sieht es da aus, ist es möglich, dass mein Ma ...
Hallo , Ich habe einmal eine frage an die Gemeinde hier, folgendes Problem ist bei uns aufgetreten. Unser Sohn ist am 16.5.2019 auf die Welt gekommen. Da es unser erstes Kind ist habe wir leider eine Kalendermonat beantragt 1.6-1.7 , was natürlich falsch war da wir das erste lebensmonat angekreuzt hatten. Daraufhin habe ich einzüge von der Elte ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des Vaterschaftsurlaubs, welcher 2024 gesetzlich verankert werden soll. Wenn der Vater diese 2 Wochen Urlaub nach Geburt in Anspruch nimmt, er aber auch Elternzeit nehmen möchte, beginnt diese dann erst in der dritten Lebenswoche des Kindes? Wie wird das dann im Elterngeldantrag vermerkt ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Dauer vom 01.08.2 ...
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