Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage.... Wir bekommen anfang Mai unser 3 Kind. Ich bin nicht beruftstätig, beziehe keine Geld vom Amt. Mein Mann ist vollerwerbstätig. Da er momentan im Betrieb Kurzarbeit hab, hab Ihm sein Chef vorgeschlagen die ersten 2 Monate Eltenzeit zu beantragen. Wie sieht es da aus, ist es möglich, dass mein Mann die ersten 2 Monate macht und ich danach die 12 Monate ganz normal? Würde mich über eine schnelle antwort von IHnen sehr freuen. MfG Luci
Hallo, Sie haben gemeinsam 14 Mo., die Sie aufteilen können, wie Sie wollen. Nur Monate, in denen MG bezogen wird, werden immer der KM zugerechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, das würde bedeuten, dass ihr in den ersten beiden Monaten GEMEINSAM Elterngeld bezieht (d.h. schon 4 Monate von den 14 Monaten verbraucht sind) und du danach noch 10 Monate allein Elterngeld beziehen kannst. Die Elternzeit ist davon unabhängig. VlG Annette
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Hallo , Ich habe einmal eine frage an die Gemeinde hier, folgendes Problem ist bei uns aufgetreten. Unser Sohn ist am 16.5.2019 auf die Welt gekommen. Da es unser erstes Kind ist habe wir leider eine Kalendermonat beantragt 1.6-1.7 , was natürlich falsch war da wir das erste lebensmonat angekreuzt hatten. Daraufhin habe ich einzüge von der Elte ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des Vaterschaftsurlaubs, welcher 2024 gesetzlich verankert werden soll. Wenn der Vater diese 2 Wochen Urlaub nach Geburt in Anspruch nimmt, er aber auch Elternzeit nehmen möchte, beginnt diese dann erst in der dritten Lebenswoche des Kindes? Wie wird das dann im Elterngeldantrag vermerkt ...
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