Mertl.S
Hallo, ich habe folgende Fragen und würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen würden. 1. Wenn der werdende Vater den Antrag auf Elternzeit ab Geburt mit dem voraussichtlichen Geburtstermin stellt, das Kind aber überraschend einige Wochen zu früh kommt, beginnt die Elternzeit dann sofort im Moment der Geburt? 2. Hat ein Vater, der Elternzeit ab Geburt beantragt hat, das Recht, bei der Geburt dabei zu sein und ist hierfür von seinen dienstlichen Verpflichtungen freigestellt? Bei „Niederkunft der Ehefrau“ wird ein Tag Sonderurlaub gewährt. Ich stelle mir das schwierig vor, da es ja zu „Fehlalarm“ kommen könnte und ein Paar mehrmals ins Krankenhaus fährt, ohne dass die Geburt tatsächlich stattfindet. Oder muss die Frau durch die dienstlichen Verpflichtungen des arbeitenden Ehemannes so lange mit dem Geburtsvorgang alleine sein, bis es wirklich offensichtlich losgeht? Kurz gefragt: Wann greift der Anspruch auf den einen Tag Sonderurlaub: mit den Wehen oder erst mit der abgeschlossenen Geburt? Vielen Dank! ML
Hallo, 1. Ja, wenn er beantragt hat "Ab Geburt, voaussichtlich ab..." 2. Dann sollte er den Sonderurlaub erst antreten, wenn es tatsächlich ernst wird.. Das kann das Krankenhaus ja seriös mitteilen. Und beim ersten Kind geht es meistens eh nicht so schnell (erfahrungsgemäß). Liebe Grüße NB
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