Branchenzuschlagszahlung Zeitarbeit bei Beschäftigungsverbot/Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Branchenzuschlagszahlung Zeitarbeit bei Beschäftigungsverbot/Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Vollzeit, unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und erhalte bei meinem derzeitigen Einsatz einen Branchenzuschlag. Der Einsatz soll wohl langfristig laufen. Da mein Mann und ich uns ein weiteres Kind wünschen, und aufgrund meiner vorherigen Schwangerschaftsbeschwerden das Risiko eines Beschäftigungsverbotes besteht, habe ich nun die Frage, wie sich dieses auf mein Entgelt auswirken würde, damit wir rechtzeitig anfangen können für den Notfall zu planen/sparen.... Entfällt dann der Branchenzuschlag, weil ich nicht mehr bei dem Kunden eingesetzt bin? Er wird mich ja wohl dann abmelden. Weiter habe ich die Frage, falls das Beschäftigungsverbot ausbleibt, wird der Branchenzuschlag für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

von ennovy am 08.02.2017, 09:36



Antwort auf: Branchenzuschlagszahlung Zeitarbeit bei Beschäftigungsverbot/Elterngeld?

Hallo, bei Schwangerschaftsbeschwerden bekommen kein Beschäftigungsverbot, sondern ein AU. Ansonsten bekommen Sie ein Beschäftigungsverbot das, was Sie im Durchschnitt die letzten drei Monate vorher verdient haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2017



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