Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn

Frage: Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn

Jusaphini

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Guten Tag, ich sollte eigentlich zum 01.02. wieder zum Arbeiten anfangen. Am 31.01. endet meine Elternzeit.  Nun bin ich wieder schwanger und habe ein Beschäftigungsvervot von meiner FA erhalten.  Meine Frage ist jetzt, kann ich die BV jetzt schon abgeben und meinen Chef informieren oder sollte ich das lieber ab dem 01.02. abgeben.  Hab irgendwie Angst, dass die Personaler dann noch irgendwas "drehen" könnten, und ich irgendwelche Probleme bekäme. viele Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde es jetzt schon abgeben, greift dann eben erst ab Arbeitsbeginn. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Du kannst so oder so Probleme bekommen die meisten BVs vom Arzt sind falsch  Wenn dein BV nicht dazu gehört ist es egal dann kann ein personaler auch nichts dran drehen


Jusaphini

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Falsch in wie fern?  bei den anderen beiden Kindern gabs dazu keine Probleme. Also an der falsch aufgestellten BU kann's nicht liegen. Die ist sicher richtig. 


KielSprotte

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Wenn alles rechtmäßig wäre, bräuchtest du auch keine Angst haben. Allerdings ist der 1.2. ein auffällig "glattes" Datum - hast du deine EZ vorzeitig beendet, oder TZ in EZ angemeldet, im Wissen der Schwangerschaft und BV? Warum der FA dir während der EZ ein BV ausstellt, verstehe ich nicht, da wird es sicher Nachfragen seitens AG und Krankenkasse geben.


Jusaphini

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Ok. Dann passts ja.  01.02. weil vorzeitig Elternzeit beendet. Schwangerschaft entstand danach. Und BU weil die Fa ja weiß, dass ich theoretisch zum 01.02. wieder hätte anfangen müssen. Also gilt sie auch ab da.  dann denke ich sollte es keine Probleme geben. 


Neverland

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Früher wurde nicht so genau hingeschaut, inzwischen durchaus öfters.  Stelle dir einfach die Frage, wie kann dein Arzt genau wissen, ob der AG nicht evtl Ersatztätigkeiten hat? Den, auch wenn der Arzt das BV ausspricht, du musst a) arbeitsfähig sein. verbietet der Arzt jegliche Tätigkeit, ist nicht das BV das Mittel der Wahl sondern die AU. Und b), das BV MUSS zwingend mit deiner Arbeit als solches zusammenhängen. Das dein Arzt bei jeder Schwangerschaft ein BV ausstell, lässt eher ungutes vermuten. den jede Schwangerschaft ist anders. Stellt der Arzt das BV aus, weil Du zB Erzieherin bist, ist es zB faktisch nicht korrekt. Denn dann müsste der AG erst prüfen ob er Ersatztigkeiten hat udn wenn nicht, muss der AG das BV aussprechen. Bist du bettlägrig weil zB Blutungen, wäre das eine AU. Du siehst, viel Spielraum. Und genau weil Ärzte oft missbräuchlich in der vergangenheit BV ausgestellt haben - wo sie es eigentlich nicht durften - schauen die Krankenkassen immer genauer hin. Darüber hinaus, ist alles stimmig mit dem BV, die Kinderbetreuung ist gesichert, dann würde ich das BV sofort abgeben. ist fairer dem AG und den Kollegen gegenüber, denn die rechnen ja alle mit dir ab dem 1.02. Und wenn alles sauber ist, dann musst du eben auch nichts befürchten. Egal wann du es abgibst.


Neverland

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wenn vorzeitig beendet, dann wird die Krankenkasse auf jeden Fall genau hinschauen. 


Jusaphini

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Ok danke. Meine Ärztin ist das sehr gewissenhaft und stellt äußerst selten derartige BUs aus. Daher passt das dann auch alles so.  Viele Grüße 


KielSprotte

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Falls du mit BU Berufsunfähigkeit meinst, passt es nicht. Da überschreitet die Ärztin schlicht und einfach ihre Kompetenzen. Für den Arbeitsplatz ist der AG zuständig - der prüft und weisst einen schwangerschaftskonformen Arbeitsplatz zu. Erst wenn dieses nicht möglich ist, spricht der AG ein BV aus.  Wir lassen in unserer Firma seit Jahren die ärztlichen BVS überprüfen und Wunder oh Wunder, plötzlich konnten alle Damen bis zum Mutterschutz arbeiten.


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