Jusaphini
Guten Tag, ich sollte eigentlich zum 01.02. wieder zum Arbeiten anfangen. Am 31.01. endet meine Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger und habe ein Beschäftigungsvervot von meiner FA erhalten. Meine Frage ist jetzt, kann ich die BV jetzt schon abgeben und meinen Chef informieren oder sollte ich das lieber ab dem 01.02. abgeben. Hab irgendwie Angst, dass die Personaler dann noch irgendwas "drehen" könnten, und ich irgendwelche Probleme bekäme. viele Grüße
misses-cat
Du kannst so oder so Probleme bekommen die meisten BVs vom Arzt sind falsch Wenn dein BV nicht dazu gehört ist es egal dann kann ein personaler auch nichts dran drehen
Jusaphini
Falsch in wie fern? bei den anderen beiden Kindern gabs dazu keine Probleme. Also an der falsch aufgestellten BU kann's nicht liegen. Die ist sicher richtig.
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