Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn.

Frage: Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn.

tinimar

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Guten Tag, Ich beziehe aktuell Elterngeld noch bis 27.9.19. Mein Vertrag beim alten Arbeitgeber endete befristet 12/18. Insgesammt war ich im September12 Monate nach Geburt zuhause mit ElterngeldBezug. Nun habe ich allerdings erst zum Januar 2020 einen Kitaplatz bekommen und fange bei meiner neuen Stelle zum 1.2.20 an. Gibt es denn irgendwelche Gelder die ich während dieser Lücke beanspruchen kann? Eigentlich habe ich keine Betreuung für meine Tochter darf mich somit wohl nicht arbeitssuchend melden. Bin dies ja auch nicht wiklich da ich ja nen neuen Job schon habe. Aber so muss ich 4 Monate ohne mein Einkommen auskommen, eben nur das von meinem Mann. Können Sie mir einen Rat geben wie ich in dieser Zeit zusätzliche Unterstützung bekommen kann? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nach dem Verdienst Ihres Mannes eben soziale Leistunmgen wie Wohngeld oder ergänzendes H IV Liebe Grüße NB


mellomania

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nein. das müsstest du selber finanzieren. ob es geht, dass du zu EG plus wechselst die letzten monate, bis deine neue arbeit beginnt, dass du zumindest versichert bist weiß ich nicht. aber ansonsten ist dein mann für dich zuständig.


Rotkehlchen

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Je nachdem, wie viel dein Mann verdient, könntet ihr Anspruch auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag oder ggf. sogar auf Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“) haben.


Felica

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Alternativ, da du einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag hast, nett aber bestimmt beim Amt auf diesen hinweisen.


HeyDu!

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In Regionen mit unzureichend Betreuungsplätzen gibt es tatsächlich auch ohne Betreuungsplatz übergangsweise mal ALG II. Sprich, man kommt nicht in die Vermittlung... Du hast ja schon einen neuen Job und da drückt der Bearbeiter durchaus mal ein Auge zu. Der Zeitraum ist ja überschaubar. Ob Bedürftigkeit vorliegt, kann ich natürlich aus der Ferne ohne Fakten nicht beurteilen BG


Mitglied inaktiv

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Ich möchte noch zu bedenken geben, dass die Krankenversicherung endet, wenn das letzte Elterngeld geflossen ist.


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