Hoschi76
Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir sagen wie es sich im folgenden Fall rechtlich verhalten würde. Angenommen, man befindet sich im zweiten Jahr der Elternzeit. Mit dem Arbeitgeber wurden auch 2 Jahre vereinbart. Erster Arbeitstag wäre Anfang Januar 2019. Nun besteht eine neue Schwangerschaft und der voraussichtliche Entbindungstermin ist im März 2019. Zwischen Arbeitsbeginn und Beginn der Mutterschutzfrist liegen 11 Arbeitstage. Geht man nun auf den Arbeitgeber zu und bittet um einen Arbeitsplatz für diese 11 Tage, oder nimmt man noch die 11 Tage Elternzeit vom dritten Elternzeitjahr? Ich möchte einfach nichts falsch machen und wüsste gerne die Vor- bzw. Nachteile beider Varianten. Vielen Dank bereits im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Hallo, in diesem Fall macht es eigentlich keinen Unterschied. Denn die elf Arbeitstage werden wahrscheinlich finanziell nicht so beim Elterngeld zu berücksichtigen sein. Liebe Grüße NB
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