Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn

Sahneflocke

Beitrag melden

Hallo, Meine Elternzeit endet am 15.11.2016. Bei einem Gespräch heute mit meinem Arbeitgeber teilte ich ihm mit, dass ich ab 1.1.2017 gerne wie bisher Teilzeit arbeiten möchte. Mein AG meinte jedoch, ich könne frühestens zum 1.4.2017 wieder einsteigen, weil sie Platzprobleme hätten. Mehrfach wurde betont, Arbeit wäre da, daran läge es nicht. Wie muss ich jetzt weiter vorgehen, zur arge zum arbeitslos melden für die 5 Monate? Wie sieht das krankenversicherungstechnisch aus? Viele Grüße Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, vllt können Sie von zu Hause aus arbeiten? Ansonsten ist es schwierig, denn der Arbeitsplatz steht Ihnen zu. Dann muss er irgendwo noch einen PC dazu stellen Liebe Grüße NB


Sahneflocke

Beitrag melden

Hallo, Homeoffice ist von der Geschäftsleitung her verboten, warum auch immer. Und irgendwo noch einen Laptop datuzuquetschen reicht auch nicht aus, ich habe für meine Arbeit einen gewissen Platzbedarf. Ein Neubau, der die seit Jahren angespannte Büroraum-Situation lösen wird, ist gerade angefangen worden, allerdings werden diese Räumlichkeiten eben nicht vor 1.4. oder frühestens 1.3. zur Verfügung stehen. Sie würden sich Mitte November nochmals bei mir melden, ob dann 1.4. oder 1.3, aber keinesfalls früher. Was mache ich denn nun, wir sind auf das Geld angewiesen? Viele Grüße Michaela


desireekk

Beitrag melden

Also: Deine Elternzeit endet am 15.11. Ab da stehst Du Deinem AG wieder zu alten Bedingungen zur Verfügung und er muss Dich dafür entlohnen. Wenn er das nicht kann, ist das seibn Problem. Wenn Du das alles jetzt auf 1.1. verlegen willst, dann ist das schon mal die erste Hürde, denn das ist ja DEIN Wunsch. Wie alt ist das Kind? Gruss D


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wann ist das Kind geboren? Wenn Deine Elternzeit am 15.11. endet dann hast Du Anspruch auf Deinen Arbeitsplatz. Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag. Und auch die Pflicht zu erscheinen. Wenn er keinen Platz hat, dann kann er Dich freistellen und bezahlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Anspruch auf den TZ Arbeitsplatz besteht ab 15.11.2016. Wenn du freiwillig auf die Zeit bis 1.1.17 verzichtest, müßtest du m.E. unbezahlten Urlaub nehmen. Es steht dir der TZ Arbeitsplatz zu. Wenn der AG dich nicht ab 1.1. einsetzen kann, ist das doch allein sein Problem, nicht deines. Du kannst dich nicht arbeitslos melden, da du gar nicht arbeitslos bist. Wenn der AG dich loswerden möchte, muss er dich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen. Das wäre dann der 15.08.16 gewesen, da hätte er dich kündigen müssen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Frühestens am ersten Tag danach kann fristgemäß gekündigt werden.


Sahneflocke

Beitrag melden

Die kleine Maus wird 1 im November. Sie ist meine 2. Tochter, vor ihr hatte ich bereits Teilzeit dort gearbeitet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst die Ez verlängern und mit Zustimmung des AG dir einen TZ-Job bei einem anderen AG suchen solange wie die EZ läuft. Oder, wenn die Betreuung gesichert ist, im Umfang der Teilzeitstunden welche Du arbeiten kannst/willst auch ALG1 beantragen. AG muss dir aber bescheinigen das er aktuell kein geeignete TZ-Stelle hat. Wäre evtl ein Kompromiss. Ansonsten ist es faktisch wirklich so, es ist ein Problem des AG. Er müsste dir ab dem 15.11 sogar deinen VZ-Job zur Verfügung stellen oder dich auf eigene kosten entgeltlich freistellen. Es ist sein Problem wenn er aktuell keinen geeigneten Arbeitsplatz hat. Kündigen könnte er dich frühstens am 1ten Arbeitstag und eben nicht zum ersten Arbeitstag und müsste dich dann auch solange bis Kündigung greift bezahlen. Fraglich ist ob eine solche Kündigung bei dem Rahmen vor Gericht Bestand hätte - und das Amt würde wahrscheinlich verlangen das Du gegen die Kündigung vor gehst, andernfalls droht eine Sperre. Verlängesrt du die EZ bist du auch weiterhin krankenversichert, auch dann wenn Du kein ALG beziehst. Und, persönlicher Rat ich würde auf jeden Fall versuchen zu verlängern. Schon alleine weil Du vor hast danach in TZ zu kündigen und du das auch innerhalb der EZ darfst, man dich dann aber nicht kündigen darf. Dein eigentlicher VZ-Vertrag ruht dann weiterhin solange Du TZ in EZ arbeitest und du musst dich erst nach Ablauf der EZ entscheiden ob Du dauerhaft auf TZ runterstufst oder doch wieder VZ arbeiten willst. Zur Verlängerung benötigst Du jetzt allerdings die Zustimmung des AG - da du weniger wie 2 Jahre gemeldet hast. Aber eigentlich hast Du gerade eine recht gute Ausgangssituation dafür wenn du es klug anpackst....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader Ich bin nun im Januar am ende meiner 3 jährigen Elternzeit. Meine Frage wäre, wann mein erster Arbeitstag wäre. Ist das laut ärztlicher Bescheinigung der voraussichtliche errechnete Geburtstermin oder der Tag andem das Kind dann geboren wurde. Mein kind ist 3 Wochen vor errechnetem Termin zur Welt gekommen. Vielen Dank

Sehr geehrte Frau Bader, Geplant War es Anfang Januar 2015 nach Ende meiner Elternzeit (2 Jahre) wieder arbeiten zu gehen. Nun bin ich erneut schwanger und habe vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Wie verhält sich das mit meinem Arbeitsverhältnis und Gehalt?

Hallo, erstmal wünsche Ixh ihnen schöne Weihnachten und entspannte Feiertage. Meine frage: Ich bin noch bis Oktober 15 in Elternzeit (2 Jahre Elternzeit beantragt ) Am 5.10. sollte ich wieder mit'm arbeiten Quasie beginnen. Ich möchte allerdings erst am 1.12. beginnen wegen familiärer Gründe. Ist ein späterer Beginn möglich -ich dacht ...

Ich habe für meine Tochter 12 Monate Elternzeit beantragt und arbeite seit Oktober wieder. Kann ich noch einmal ein Jahr Elternzeit beantragen das mir bezahlt wird? Oder würde ich für diese Zeit kein Elterngeld mehr bekommen da ich mir das volle Elterngeld auf 12 Monate auszahlen ließ, und dann vom Amt voll abhängig sein müsste? ? Aber ich habe j ...

Hallo Frau Bader, ich habe gleich mehrere Fragen. Erstmal die zeitnaheste: In unserem Betrieb wird Weihnachts- und Urlaubsgeld unabhängig davon wieviele Monate im Jahr man im Betrieb gearbeitet hat mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt. Ob gezahlt wird und wieviel % des Bruttolohns wird jedesmal nach der wirtschaftlichen Situation des Betri ...

Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit,verlängere auf 2 Monate bis Anfang Oktober 2017! Ich habe bereits Teilzeit beantragt,aber noch kein Feedback vom Arbeitgeber erhalten ob Teilzeit möglich oder eine Stelle für mich frei... ggf. werde ich eine Abfindung erhalten da keine Stelle für mich zu finden! Nun bin ich frisch schwanger!Wie ...

Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir sagen wie es sich im folgenden Fall rechtlich verhalten würde. Angenommen, man befindet sich im zweiten Jahr der Elternzeit. Mit dem Arbeitgeber wurden auch 2 Jahre vereinbart. Erster Arbeitstag wäre Anfang Januar 2019. Nun besteht eine neue Schwangerschaft und der voraussichtliche Entbindungstermin ist im ...

Hallo Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und auch bis zum Ende genommen. Danach die Arbeit fristgerecht am 10.10.2018 wieder aufgenommen - arbeite also fast 5 Monate schon wieder. Würde jetzt aber doch spontan gerne nochmal ein halbes Elternzeit nehmen, so schnell wie möglich (Tochter jetzt 2 Jahre und 5 Monate alt). Muss mein AG ...

Guten Tag, Ich beziehe aktuell Elterngeld noch bis 27.9.19. Mein Vertrag beim alten Arbeitgeber endete befristet 12/18. Insgesammt war ich im September12 Monate nach Geburt zuhause mit ElterngeldBezug. Nun habe ich allerdings erst zum Januar 2020 einen Kitaplatz bekommen und fange bei meiner neuen Stelle zum 1.2.20 an. Gibt es denn irgendwelche Ge ...

Ich habe vor der Geburt meiner zwillinge (November 2019 geburt) mit meinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart, dass ich im Juli wieder in teilzeit arbeiten komme. Ich habe aber gemerkt, dass dies noch zu früh ist. Muss der Arbeitgeber nun zustimmen, wenn ich zum Beispiel erst wieder im November arbeiten kommen möchte? Ich habe 6 Jahre elternzeit a ...