Hallo Frau Bader,
ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und auch bis zum Ende genommen. Danach die Arbeit fristgerecht am 10.10.2018 wieder aufgenommen - arbeite also fast 5 Monate schon wieder. Würde jetzt aber doch spontan gerne nochmal ein halbes Elternzeit nehmen, so schnell wie möglich (Tochter jetzt 2 Jahre und 5 Monate alt).
Muss mein AG dem zustimmen? Oder kann er frei entscheiden?
Verfallen dann die restlichen 6 Monate von den möglichen 3 Jahren EZ, die ich jetzt nicht mit beantrage?
Vielen Dank im Voraus :-)
von
Tippse
am 28.02.2019, 11:42
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit im 3. Lebenjahr, nach Arbeitsbeginn
Hallo,
können Sie beantragen - Frist 7 Wo. Schriftlich. Und Sie haben einen Anspruch drauf.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2019
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit im 3. Lebenjahr, nach Arbeitsbeginn
hi. wann ist das kind geboren? du hast, wenn nach juli 15 geboren die möglichkeit 3 abschnitte elternzeit zu machen. einen hast du durch mit den zwei jahren, den zweiten kannst du jetzt nehmen (achtung, antragsfrist 13 wochen!!) und den 3. dann mit den restlichen 6 monaten später. rechtzeitig beantragen, da der rest einen tag vor dem 8. geburtstag enden muss. . ist aber von der zustimmung des AG abhängig
von
mellomania
am 28.02.2019, 13:05
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit im 3. Lebenjahr, nach Arbeitsbeginn
Hallo mellomania,
Danke für deine Antwort. Sie wurde am 10.10.2016 geboren. Da sie jetzt 2 Jahre und 5 Monate alt ist, sind es dann nicht 7 Wochen Beantragungszeit?
Muss der AG zustimmen oder freie Entscheidung?
von
Tippse
am 28.02.2019, 13:30
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit im 3. Lebenjahr, nach Arbeitsbeginn
doch sorry, vor dem 3. lj sind es 7 wochen, danach für den 3. teil dann 13. entschuldige bitte :-)
von
mellomania
am 28.02.2019, 14:27