Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Mein Partner und ich überlegen zu Heiraten. Nun stellt sich uns die Frage ob dann mein Einkommen auf seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind aus erster Beziehung mit angerechnet wird. Wir also mehr Unterhalt bezahlen müssen. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße Nicole

von Nicole612 am 20.08.2022, 19:45



Antwort auf: Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Hallo, grds nicht. Aber: 1. Wenn Sie deutlich mehr als er verdient, steht ihm Taschengeld zu. das wird angerechnet. 2. Je nach OLG wird für das Zusammenleben 10 % vom Selbstbehalt abgezogen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2022



Antwort auf: Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Das kommt darauf an, wie viel bzw. wenig er verdient bzw. ob er von seinem Einkommen den Unterhalt zahlen kann.Kann er das nicht, könnte es sein, dass dein (deutlich höheres?) Gehalt mit einbezogen wird. Nicht in voller Höhe, sondern im Rahmen dessen, wie du deinem Ehepartner gegenüber dann auch unterhaltspflichtig wärest bei geringem Einkommen seinerseits und hohem Einkommen deinerseits.

von cube am 21.08.2022, 08:53



Antwort auf: Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

wir haben beide mittleres Einkommen und verdienen ungefähr gleich viel. Der Unterhalt für sein anderes Kind, welches bei uns wohnt wird dann wegfallen( Unterhaltsvorschuss).

von Nicole612 am 21.08.2022, 11:57



Antwort auf: Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Wenn er in Stkl. 3 wechselt, erhöht er sei. netto. Dann schon. Ansonsten nein, solange er nicht in einen Mangelfall fällt. Warum bekommt er keinen Unterhalt von der Mutter? Sie ist erhöht unterhaltspflichtig. VG D

von desireekk am 21.08.2022, 15:50



Antwort auf: Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Da die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig gegenüber dem bei euch lebenden Kind ist, hat sie auch eine Erwerbsobliegenheit. Sprich: sie muss arbeiten, mehr arbeiten etc - es sei denn, es gibt gute Gründe dafür, dass sie dies nicht/nicht in dem Umfang kann. Wie sieht es denn damit aus? Warum zahlt sie keinen Unterhalt für das Kind, dass bei euch lebt? Evt. würde es Sinn machen, doch mal einen Anwalt vor Ort zu konsultieren und sich genau beraten zu lassen.

von cube am 22.08.2022, 09:43



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