Nicole612
Mein Partner und ich überlegen zu Heiraten. Nun stellt sich uns die Frage ob dann mein Einkommen auf seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind aus erster Beziehung mit angerechnet wird. Wir also mehr Unterhalt bezahlen müssen. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße Nicole
Hallo, grds nicht. Aber: 1. Wenn Sie deutlich mehr als er verdient, steht ihm Taschengeld zu. das wird angerechnet. 2. Je nach OLG wird für das Zusammenleben 10 % vom Selbstbehalt abgezogen. Liebe Grüße NB
cube
Das kommt darauf an, wie viel bzw. wenig er verdient bzw. ob er von seinem Einkommen den Unterhalt zahlen kann.Kann er das nicht, könnte es sein, dass dein (deutlich höheres?) Gehalt mit einbezogen wird. Nicht in voller Höhe, sondern im Rahmen dessen, wie du deinem Ehepartner gegenüber dann auch unterhaltspflichtig wärest bei geringem Einkommen seinerseits und hohem Einkommen deinerseits.
Nicole612
wir haben beide mittleres Einkommen und verdienen ungefähr gleich viel. Der Unterhalt für sein anderes Kind, welches bei uns wohnt wird dann wegfallen( Unterhaltsvorschuss).
desireekk
Wenn er in Stkl. 3 wechselt, erhöht er sei. netto. Dann schon. Ansonsten nein, solange er nicht in einen Mangelfall fällt. Warum bekommt er keinen Unterhalt von der Mutter? Sie ist erhöht unterhaltspflichtig. VG D
cube
Da die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig gegenüber dem bei euch lebenden Kind ist, hat sie auch eine Erwerbsobliegenheit. Sprich: sie muss arbeiten, mehr arbeiten etc - es sei denn, es gibt gute Gründe dafür, dass sie dies nicht/nicht in dem Umfang kann. Wie sieht es denn damit aus? Warum zahlt sie keinen Unterhalt für das Kind, dass bei euch lebt? Evt. würde es Sinn machen, doch mal einen Anwalt vor Ort zu konsultieren und sich genau beraten zu lassen.
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