Bella221
Hallo, Mein Partner ist geschieden und hat aus der ersten Ehe 2 Kinder, wo er auch Kindesunterhalt zahlt. Wir überlegen zu heiraten. Aber möchten gerne vorab wissen, ob mein Einkommen und Vermögen mit berechnet wird beim Kindesunterhalt. Und was wir machen soll, damit es nicht mit berechnet wird. Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen. Liebe Grüße Bella221
Hallo, Nein, wird nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nur wenn er nicht den Mindestsatz zahlt und Du so viel mehr als er verdienst dass Du ihm Unterhalt zahlen könntest. Nennt sich fiktiver Trennungsunterhalt. Bei der Lohnsteuerklasse solltet ihr rechnen, wenn er die 3 nimmt und mehr netto hat könnte er eine Stufe höher rutschen. Die 5 darf er nicht nehmen. Dein Vermögen bleibt immer unberührt.
Bella221
Nein wir verdienen gleich. Und wenn wir die Steuerklasse 4 beide haben?
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