Einkommen nach schwerer Krankheit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einkommen nach schwerer Krankheit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe, dass sie mir bzgl meines Anliegens weiterhelfen können. Im Vorraus möchte ich mich für Ihre Zeit bedanken! Nun die Erläuterung zu meiner momentanen Lage: Derzeit befinde ich mich in der zweijährigen beantragen Elternzeit und erhalte momentan Elterngeld. Vor der Schwangerschaft war ich in Vollzeit angestellt, im Bereich der Pflege. In der 11. SSW erlitt ich zwei Schlaganfälle, bedingt durch ein Herzproblem, somit verbrachte ich erst drei Wochen im Krankenhaus und daraufhin fünf Wochen Rehabilitation in einer entsprechenden Klinik, dort wurde ich Arbeitsunfähig entlassen. Nach dieser Zeit erhielt ich ein Berufsverbot, bis zum Mutterschutz und nun bin ich, wie oben erwähnt in Elternzeit. Mein Elterngeld ist bald zuende, die Elternzeit geht dann jedoch noch ein Jahr. Geplant war, dass ich finanzielle Unterstützung durch den Kindsvater im zweiten Jahr erhalte, die Beziehung zu ihm hat aber auf Grund der Krankheit nicht stand gehalten, da ich seitdem auch mit meiner Psychischen Verfassung zu kämpfen habe. D.h. er kann nicht so viel finanzielle Unterstützung gewährleisten, was ich, davon abgesehen auch nicht möchte. Ich weiß nicht, wie ich nun weiter vorgehen soll. Fakt ist, dass das bisherige Ersparte nicht ausreicht um mich und mein Kind zu versorgen und ich nun schauen muss, dass ein monatliches Einkommen gewährleistet ist, was uns beiden reicht. Ich bin aber körperlich und psychisch nicht in der Lage meinen alten Job weder in Vollzeit, noch in Teilzeit wieder aufzunehmen. Steht mir eine Wiedereingliederung zu, wenn ich versuchen würde, wieder zu arbeiten? Wenn ja, könnte ich diese auch bei einem neuen Arbeitgeber machen? Bzw was mache ich, wenn ich nicht arbeitsfähig bin und mein Arzt mich wieder arbeitsunfähig schreibt, ohne dass ich mit einer Wiedereingliederung gestartet habe? Aber die wichtigste Frage ist, wie ein Einkommen nach dem Elterngeld zustande kommt, obwohl ich noch in Elternzeit bin. Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden soll, wer mir all diese Fragen beantworten kann? Vielleicht wissen Sie, an welche Stelle ich mich am ehesten wenden kann. Vielen Dank!

von Bienchen0102 am 05.01.2023, 07:25



Antwort auf: Einkommen nach schwerer Krankheit in Elternzeit

Hallo, 1. Unerheblich, aber hier ist das BV falsch, richtig wäre eine Krankschreibung gewesen. 2. EG kann man nicht verlängern, Sie haben Anspruch auf Unterhalt. Ansonsten kommt es auf das Bundesland und Ihre gesundheitliche Situation an, wie es weiter geht. Sie sollten staatliche Hilfe beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2023



Antwort auf: Einkommen nach schwerer Krankheit in Elternzeit

Bzgl. der Krankheit bzw. Wiedereingliederung kann ich leider nichts sagen, das ist nicht mein Gebiet. Wenn du über das ausgeschöpfte Elterngeld hinaus weiter Elternzeit nutzen willst, dann bist in erster Linie du für das Geld zuständig. Es ist leider so, dass man sich (längere) Elternzeit leisten können muss. Eine spezielle staatliche Leistung in der Elternzeit nach dem Elterngeld existiert nicht. Solltest du finanziell nicht ausreichend abgesichert sein, besteht natürlich immer die Möglichkeit Bürgergeld zu beantragen, hier könntest du aber das Problem bekommen, dass du freiwillig auf einen Teil des Unterhalts des Kindsvaters verzichtest (zumindest habe ich das so rausgelesen). Der Vater ist dem Kind vorrangig unterhaltspflichtig und keine staatliche Stelle wird dir den Unterhalt ausgleichen, auf den du freiwillig verzichtest.

von Dojii am 05.01.2023, 07:43



Antwort auf: Einkommen nach schwerer Krankheit in Elternzeit

Du könntest versuchen Wohngeld zubekommen. Auf jeden Fall solltest Du das mit dem Unterhalt für Dein Kind in die Wege leiten damit der Vater auch seinen finanziellen Teil dazu beiträgt. Evtl. steht auch Dir noch Unterhalt für eine gewisse Zeit zu. Hierfür könntest Du Kontakt zum Jugendamt aufnehmen. Ansonsten kannst Du Dich zur Beratung auch an die Caritas oder sowas wenden.

von Suomi am 05.01.2023, 07:47



Antwort auf: Einkommen nach schwerer Krankheit in Elternzeit

Aktuell hast du einen Arbeitgeber? Ich bezweifle das ein neuer Arbeitgeber sich auf wieder Eingliederung am Anfang einlässt. Auch wenn in der Pflege jede Hand gebraucht wird. Was ist den dein Plan für die Zukunft? Kannst du , deiner Meinung überhaupt wieder so arbeiten wie vorher? Dann auch noch schichtdienst? Du bist ja auch alleinerziehend Könntest du zb als MFA arbeiten? In ner Hausarztpraxis zb du müsstest da ja nicht vollzeit arbeiten könntest dann aber Wohngeld und kinderzuschlag beantragen Dein ex muss Unterhalt zahlen für euer Kind und bis das Kind 3 ist dir gegenüber auch Unterhalt falls er das nicht kann bleibt bürgergeld

von misses-cat am 05.01.2023, 08:17



Antwort auf: Einkommen nach schwerer Krankheit in Elternzeit

Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn du deinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst, hast du vermutlich Anspruch auf berufliche Reha, dh ggf auch Umschulung. Das solltest du unbedingt prüfen lassen. Das läuft entweder über die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. Das ist relativ kompliziert, wer zuständig ist, das kannst du aber denen überlassen - Du stellst bei einem der beiden einen Antrag auf berufliche Reha, die leiten das ggf weiter. Möglich halt erst, wenn die Kinderbetreuung gewährleistet ist. Aber besser jetzt schon mal angehen. Was steht denn im entlassbericht der medizinischen Reha? Wurde da berufliche Reha empfohlen? Die Krux ist vermutlich, dass du damals schwanger warst... Alternativ beim Arbeitgeber nachfragen, ob er dich woanders einsetzen kann - ggf auch in Kooperation mit dem Reha-Träger.

von antia am 05.01.2023, 12:51



Antwort auf: Einkommen nach schwerer Krankheit in Elternzeit

Falls du grundsätzlich nicht arbeitsfähig bist, solltest du dringend klären lassen ob EU-Rente in deinem Fall greift. Da das dauern kann bis es durch ist und diese auch nicht sofort bezahlt wird, besser noch gestern.

von Neverland am 05.01.2023, 17:04



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