Flower100
Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit im Mutterschutz und habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der Ende August ausläuft. Dementsprechend läuft meine Elternzeit bis Ende August. Elterngeld wurde für das erste Jahr beantragt. 1. Bin ich während ich das Elterngeld beziehe (also ein Jahr) in der gesetzlichen KV beitragsfrei versichert, obwohl ich ab September keinen Arbeitgeber mehr habe? 2. Ändern Mieteinnahmen während des Elterngeldbezuges etwas an der beitragsfreien Krankenversicherung? 3.Muss ich mich während ich Elterngeld beziehe, beim Arbeitsamt ab 01.09. arbeistlos melden oder Erziehungszeiten angeben? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, 1. Ja 2. Das kommt darauf an, ob es gewerbsmäßig ist. 3. Viele Agenturen für Arbeit sagen, dass es nicht nötig ist, ich würde es rein vorsichtshalber tun und mir dokumentieren lassen. Liebe Grüße NB
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